Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 80

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

mehr möglich sind. Das wissen Sie, Frau Kollegin, und unser Vorwurf wurde auch im Ausschuss von den Expertinnen und Experten bestätigt.

Der zweite Punkt ist, Sie geben vor, den Familien Sicherheit zu geben und den Menschen, die die Betreuung brauchen. – Auch denen geben Sie die Sicherheit nicht. Sie wissen, dass es nach wie vor sehr wohl Möglichkeiten gibt, wenn auch ganz schwierig, über den Europäischen Gerichtshof ein Verfahren anzustrengen. Und Sie gehen davon aus, dass der Großteil der Betreuerinnen, rund 90 Prozent, als Unselb­ständige tätig sein werden. Und Sie wissen genauso wie wir, dass die Tätigkeit einer Betreuerin, eines Betreuers in der Rund-um-die-Uhr-Pflege alles andere als eine selbständige Tätigkeit ist. Sie widerspricht in jedem Punkt der selbständigen Tätigkeit. Sie haben eine Auftraggeberin, einen Auftraggeber, einen fixen Dienstort, fixeste Dienstzeiten, eine ganz fremdbestimmte Aufgabe. Hier kann keine Rede von einer selbständigen Tätigkeit sein.

Wenn dann jemand kommt und behauptet, dass es sich tatsächlich um eine unselb­ständige Tätigkeit handelt, dann werden die Betroffenen und deren Familien zur Kasse gebeten werden und nachzahlen müssen: Sozialleistungen, Sozialabgaben. (Abg. Mag. Lapp macht eine verneinende Kopfbewegung.) – Natürlich, Frau Kollegin Lapp! Selbstverständlich! Setzen Sie sich damit auseinander!

Leider haben Sie noch mehr Verwirrung gestiftet denn Klarheit geschaffen.

Wir brauchen als Basis für jede weitere Arbeit im Bereich der Unterstützung, Betreuung und Pflege alter Menschen als Erstes und Oberstes einen Rechtsanspruch darauf. Es kann nicht mehr weiter so sein, dass die Frage, ob ich im Alter pflegebedürftig sein werde, ein individuelles Risiko ist, das ich kaum finanziell tragen kann, wo es darum geht, dass mein Häuserl draufgeht, dass die letzten Ersparnisse draufgehen, sondern Pflege im Alter ist genauso ein Risiko wie Krankheit, und als solches müssen wir sie behandeln. (Beifall bei den Grünen.)

Wir wissen, dass dies nicht ohne weitgehende und vermehrte Finanzierung möglich sein wird. Auch dafür werden wir sorgen müssen, und zwar ohne weitere Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern durch eine Besteuerung von hohem Vermögen, die leider in Österreich in einem europaweiten Vergleich nach wie vor am unteren Limit angesetzt ist.

Und wir brauchen als Drittes dringend einen raschen Ausbau der ambulanten, teil­stationären und stationären Einrichtungen. Dieser wird derzeit verschlafen. Und solange dieser nicht raschest vorangetrieben wird, wird es für die Betroffenen auch nicht möglich sein, auf andere Hilfe und Unterstützung zurückzugreifen als auf die Rund-um-die-Uhr-Betreuung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.27.21

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bereich der Pflege und Betreuung ist ein wichtiges Thema. Es beschäftigt 400 000 Menschen in unserem Land, die Pflegegeld beziehen. Das heißt, es beschäftigt 800 000 bis eine Million Menschen, die als Angehörige neben den pflegebedürftigen Menschen mit diesem Thema tagtäglich konfrontiert sind.

Frau Kollegin Mandak, ich möchte Sie fragen: Wer hat sich vorher diese illegale Beschäftigung leisten können? Sie sprechen von den Mindestpensionen, aufgrund deren Höhe man sich die jetzige Regelung Ihrer Meinung nach nicht leisten kann.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite