Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 87

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es sitzen die Länder nicht in einem Boot, und das hat man in der Öffentlichkeit auf dem Rücken der Menschen sehr intensiv ausgetragen.

Ich erinnere daran: Der Herr Bundeskanzler hat am 5. Jänner zur Verlängerung der Amnestie gesagt: Das brauchen wir nicht! So wie jedes Gesetz gilt auch dieses Gesetz! – Sozusagen: Basta! Das sage ich dazu.

Die ÖVP hat gesagt: Wir brauchen eine Amnestieverlängerung um mindestens sechs Monate, weil die Regelungen unzureichend sind!

Jetzt hat man sich geeinigt – geeinigt auf eine sogenannte Schwamm-drüber-Aktion. Und dazu möchte ich hier sagen: In einer so heiklen Sache wie Pflege und Betreuung von älteren Menschen, von Menschen mit Behinderungen zu sagen: Schwamm drüber!, zeugt eigentlich schon von sehr wenig Feingefühl. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist grundsätzlich richtig, alle Betroffenen vor allfälligen Rückforderungen im Sozialversicherungsbereich, im arbeitsrechtlichen Bereich zu bewahren. Nur: Sie kommen wie immer sehr, sehr spät drauf und wissen auch ganz genau, dass es verfassungsrechtlich problematisch ist, was Sie hier jetzt beschließen. Es ist wieder ein Gesetz, mit dem Sie zwar Rechtssicherheit schaffen wollen, wo Sie aber davon ausgehen, dass es, weil es mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wird, nicht aufgehoben werden kann.

Sehr geehrter Herr Kollege Amon, wenn Sie jetzt sagen, damit werde den Verun­siche­rungen ein Ende gesetzt, dann möchte ich feststellen: Das möchte ich gerne glauben. Aber Sie wissen genauso wie ich, dass es da noch viele sogenannte Baustellen gibt, die weiter für Verunsicherungen sorgen werden.

Baustelle eins: Seit Begutachtung des Hausbetreuungsgesetzes weiß man, dass die Regelungen für Betreuungskräfte lückenhaft, unscharf und in vielen Fällen unprakti­kabel sind. Das weiß man seit einem Dreivierteljahr. Doch erst jetzt beginnen Sie – und da erinnere ich daran, dass in der Sondersitzung, die das BZÖ beantragt hat, ein sehr kurz gehaltener Entschließungsantrag eingebracht wurde –, über Anpassungen nach­zu­denken.

Frau Bundesministerin Kdolsky hat im Ausschuss gesagt, am 1. April soll das in Kraft treten. Ich frage mich, wie das möglich sein soll, zumal es jetzt auch in der Öffent­lichkeit eine Diskussion gibt – und es ist auch richtig, darüber zu diskutieren –, wo es heißt, dass es mit ein paar kosmetischen Änderungen nicht getan sein wird.

Wir brauchen Modelle, flexible Modelle, die auf die individuellen Betreuungsbedürf­nisse des Einzelnen ausgerichtet sind. Gerade Ihr Behindertensprecher Dr. Huainigg hat sich da sehr engagiert und die Dinge wirklich auf den Punkt gebracht. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass man wieder so eine Huschpfusch-Aktion macht und das per 1. April in Kraft treten soll.

Baustelle zwei: Es gibt nach wie vor keine einheitliche Vorgangsweise bei der – meiner Meinung nach unsozialen – Vermögensgrenze. Da hat es geheißen, dass es eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern gibt. Niederösterreich und Vorarlberg sind schon ausgeschert. Ich sage: Es ist gut so, dass diese beiden Bundesländer sagen, bei ihnen gibt es keine Vermögensgrenze. Aber warum einigt man sich hier nicht und sagt: Das gilt für alle!?

Baustelle drei: Es hat geheißen, dass die Frist zur theoretischen Ausbildung für Betreu­ungskräfte mit 1. Juli 2008 ausläuft, dass da noch ein gewisser Spielraum gegeben ist. Im Ausschuss habe ich wiederum gehört: Na ja, eigentlich sollten wir das wieder


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