Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 88

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verschieben, und zwar auf Jänner 2009! – Wieder eine neue Diskussion in dieser Sache!

Baustelle vier: Die unterschiedlichen Förderungen aus dem Unterstützungsfonds des Bundes, die nach wie vor nach Maßgabe gegeben werden und wo es keinen Rechts­anspruch und keine Vereinheitlichung gibt, sowie die unterschiedlichen Berechnungen, was Pflege letztendlich kostet.

Das erinnert mich ein bisschen an die Diskussion, die wir heute über die Pensionen gehabt haben: dass da den Leuten wieder irgendetwas versprochen wird, was letzt­endlich dann nicht mehr stimmt. Denn: Das Hilfswerk rechnet etwas anderes aus. Die Volkshilfe rechnet etwas anderes aus. Das Ministerium rechnet etwas anderes aus. Das muss man überhaupt genau lesen! Denn: Eigentlich sind das nur die Kosten für eine Person, aber man bekommt die Förderung nur dann, wenn man zwei Personen anstellt. Also da sind wieder Unschärfen vorhanden, wo letztendlich die Pflegenden, und zwar auch die pflegenden Angehörigen, ihr blaues Wunder erleben werden.

Die letzte Baustelle – um nur fünf wichtige zu nennen – ist die dringend notwendige Erhöhung des Pflegegeldes. – Da werden wie bei allen anderen Dingen, wie zum Beispiel bei der Steuerentlastung, nur Ankündigungen gemacht. So wurde von Ihnen, Herr Bundesminister, angekündigt, im Jahr 2009 soll eine Pflegegelderhöhung kom­men. Ich sage: Vielleicht kommt sie, vielleicht kommt sie auch nicht. Ich halte sie für eine dringende Maßnahme, damit Menschen in ihrer gewohnten Umgebung gut ge­pflegt und betreut werden können.

All diese von mir genannten Baustellen zeigen, dass hier das große Manko ist, dass Sie nicht rechtzeitig miteinander kommunizieren und nicht rechtzeitig praktikable Rahmenbedingungen schaffen. Ich habe schon große Bedenken im Hinblick darauf, dass ein Gesamtkonzept, ein Gesamtpaket kommen soll, wenn es schon jetzt für 5 Prozent solche Troubles innerhalb der Regierung gibt. Diese vielen offenen Fragen sind nicht gerade vertrauensbildend, wenn es darum geht, Maßnahmen für die Ange­hörigen und für all jene, die eine gute Betreuung und Pflege brauchen, zu setzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir vom BZÖ waren uns immer und sind uns auch in Zukunft der Verantwortung bewusst, die wir in Bezug darauf haben, dass Pflege leistbar sein muss, dass sie legal ist und dass vor allem die pflegenden Angehörigen entlastet und begleitet werden müssen.

An dieser Stelle möchte ich schon einmal sagen, dass es gerade wir, die vorher­gehende Regierung, gewesen sind, die die Sozialbetreuungsberufe bundeseinheitlich gestaltet haben, dass wir es gewesen sind, die erstmals die Entlastung der pflegenden Angehörigen in Angriff genommen haben, dass wir es gewesen sind, die erstmals die Wünsche dieser Menschen ernst genommen haben.

Wir haben gesagt: Was können wir an Beratung, an Schulung und an Unterstützung – Stichwort: Auszeit – für pflegende Angehörige machen? Es ist gut so, wenn das weiterentwickelt wird und wenn noch mehr kommt. Und wir waren es auch, die das freiwillige soziale Jahr aufgewertet haben. (Abg. Öllinger: Na ja!) Auch jetzt haben wir gesagt, es muss eine gesetzliche Regelung sein.

Das BZÖ tritt auch in Zukunft für ein sehr nachhaltiges Pflegekonzept ein, ein Pflege­konzept sozusagen aus einer Hand, denn wir wissen um das Problem Bescheid, dass da nach wie vor die Länder und der Bund Kompetenzen haben.

Wir vom BZÖ treten auch dafür ein, dass Betreuung und Pflege in einem solidarischen System eingebunden sind. Wir wollen, dass die Menschen in Zukunft im Bereich der Pflege keine Almosenempfänger und Bittsteller sind. Wir wollen, dass höhere Lebens­erwartung eine Chance ist und kein persönliches Risiko.

 


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