Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 89

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Wofür wir vom BZÖ ganz sicher nicht stehen: für parteipolitische Machtkämpfe zwischen den verantwortlichen Regierungsparteien, für Inszenierungen, die auf Kosten der Menschen gehen, und vor allem für Ankündigungen, die nicht eingehalten wer­den! – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

11.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.57.59

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Dame und Herren auf der Regierungsbank, Regierungskollegin und -kollegen! Meine sehr geschätzten Damen und Herren Abge­ordneten im Hohen Haus! Liebe Zuhörer und Zuhörerinnen! Das Thema Pflege und Betreuung ist eines der wichtigsten Sozialthemen – nach meiner Überzeugung sogar das wichtigste – der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Das macht die demographische Entwicklung, die uns vor zahlreiche Probleme im Bereich der Pflege und Betreuung, die immer mehr Menschen brauchen, stellt, am deutlichsten sichtbar.

Wir wissen, dass derzeit bei den über 80-Jährigen 57 Prozent Pflegegeld beziehen. Wir wissen, dass sich die Zahl der über 80-Jährigen in den nächsten 15, 20 Jahren verdoppeln wird. Wir wissen auch, dass es in der Vergangenheit eine Entwicklung in Richtung mehr Qualität in Pflege und Betreuung gegeben hat und dass diese Entwicklung auch in Zukunft wird weitergehen müssen, weil die Menschen ihr Wahl­recht, wo und wie sie betreut und gepflegt werden wollen, in Zukunft noch stärker einfordern werden, als das jetzt bereits – und ich sage: zu Recht! – der Fall ist.

Pflege und Betreuung werden bei den zirka 400 000 Beziehern und Bezieherinnen von Pflegegeld überwiegend von pflegenden Angehörigen geleistet. Diesen Menschen müssen wir, auch als Sozialpolitiker, dankbar dafür sein, dass sie diese Kraft und dieses Engagement für Ihre Angehörigen aufbringen.

Herr Klubobmann Strache, Sie haben gemeint, für die pflegenden Angehörigen sei von dieser Bundesregierung im ersten Jahr ihrer Amtszeit nichts geleistet worden. Das stimmt nicht! Da sind Sie, Herr Strache – und Sie entschuldigen; mit allem Respekt! –, von der „Amnesie“, von der Sie gesprochen haben, auch etwas befallen.

Ich darf darin erinnern, dass das Hohe Haus, und zwar mit der 67. ASVG-Novelle, Wirksamkeit 1. Juli 2007, gerade in diesem Feld eine ganz wichtige Verbesserung beschlossen hat, nämlich die völlige Kostenfreistellung der pflegenden Angehörigen in der Pensionsversicherung ab der Pflegegeldstufe V und die Übernahme der halben Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung für pflegebedürftige Personen ab der Pflegestufe IV.

Damit wurde für Tausende Menschen, für pflegende Angehörige die Möglichkeit geschaffen, dass sie, wenn sie sich entscheiden, für einige Jahre ihre lieben Ange­hörigen zu betreuen, dann wenigstens keine Nachteile, keine Verluste in der Pension in Kauf nehmen müssen. Und das muss weitergehen. Natürlich ist diese Entwicklung – so wie in allen anderen Bereichen – noch nicht abgeschlossen.

Zur 24-Stunden-Betreuung: Das ist ein Bereich, der im Gegensatz zur stationären Betreuung, zur ambulanten und teilstationären Pflege und Betreuung bislang als Pflege daheim nicht von den Angehörigen geleistet wurde, sondern von anderen Betreuungs­kräften, wobei diese überwiegend aus dem Ausland sind. Das ist ein Bereich, wo es bislang legal nicht möglich war, diesen abzudecken. Die 5 000 bis 20 000 Haushalte, die bisher diese illegalen Möglichkeiten genutzt haben – aus Not heraus, weil es keine


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