andere Möglichkeit gegeben hat –, waren laufend in Unsicherheit; die Betreuungskräfte waren auch jeglichen sozialen Schutzes beraubt.
Diese Bundesregierung hat aber auch da nicht weggeschaut, sondern hat sich dieses Problems angenommen und Lösungen getroffen, und zwar sowohl im Arbeitsrecht, im Gewerberecht als auch im Bereich der Förderungen. Es waren das Lösungen, die, aufgrund sehr unterschiedlicher Interessen, oft mühsam und schwierig zu erarbeiten waren, da ja dabei Interessen von Ländern und Gemeinden, von Berufskörperschaften, Vereinigungen und natürlich auch der Selbstverwaltungsträger, von Sozialpartnern und der unterschiedlichen Ministerien berührt waren.
Insgesamt ist der Auftrag an uns ergangen, den wir uns ja auch selbst im Regierungsprogramm gegeben haben, eine Lösung für Pflege und Betreuung zu Hause zu entwickeln, und zwar eine Pflege, die leistbar, legal und qualitätsgesichert ist.
Wir haben mit 1. Juli 2007 eine Lösung entwickelt, die legalisierbar und damit rechtlich möglich war: mit dem Hausbetreuungsgesetz und mit der Änderung des Bundespflegegeldgesetzes. Wir haben mit 1. Jänner 2008, und zwar durch die Einbeziehung der Länder, teilweise auch der Gemeinden in die Finanzierung dieser neuen Pflege und Betreuung zu Hause, auch deren Leistbarkeit sichergestellt.
Wir haben mit den Möglichkeiten und Vorgaben für Hausbesuche durch diplomierte Betreuungs- und Pflegekräfte für jeden neuen Förderungsfall, wir haben mit den Ausbildungsvorschriften, im Wesentlichen die theoretische Ausbildung für die Heimhilfe im Falle einer Förderung, ganz, ganz wichtige Schritte in Richtung Qualität gesetzt. Die Frau Gesundheitsministerin wird in Kürze dem Hohen Haus einen Gesetzesvorschlag vorlegen, mit dem die Befugnisse erweitert werden – unter Qualitätsbeobachtung und Vorschriften –, sodass auch in diesem Bereich die Vorgaben legal, leistbar und qualitätsgesichert binnen Jahresfrist eingelöst werden.
Da ich hier Frau Abgeordnete Mandak über die wesentlichen Inhalte der Diskussion im Ausschuss sprechen gehört habe: Richtig ist, dass im Ausschuss eine Reihe von Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten mit uns diskutiert haben, welche Auswirkung die Lösung hat, die wir mit dem Pflege- und Betreuungs-Übergangsverfassungsgesetz dem Hohen Haus vorgeschlagen haben. Wir haben diese Diskussion in der Regierung sehr, sehr ernst genommen, mit Respekt die Bedenken gehört und darauf reagiert. (Zwischenrufe des Abg. Öllinger.)
Ich darf Sie daran erinnern, Frau Kollegin Mandak, dass die Rechtsexperten, insbesondere der von Ihnen eingeladene Universitätsprofessor Öhlinger gesagt haben: Das, was wir hier mit dem Verfassungsgesetz vorlegen, stellt eine deutliche Verbesserung in der Position gegenüber dem dar, was bisher für die Betroffenen möglich war. Deutlich wird hiemit, dass diese Gesetze den Menschen nützen sollen, weil der Mensch im Mittelpunkt steht und weil es darum geht, Sicherheit zu vermitteln: Sicherheit für die pflegebedürftigen Personen, aber auch Sicherheit für die Betreuungspersonen.
Was wir und Sie mit Ihrer Beschlussfassung hier leisten, ist, dass wir Betroffenen in 5 000 bis 20 000 Haushalten mit pflegebedürftigen Personen die Ängste vor Nachforderung und Strafe nehmen. Diese Ängste mögen zum Teil – vielleicht sogar überwiegend – übertrieben sein, weil es derartige Nachforderungen, derartige Strafe auch in der Vergangenheit fast nicht gegeben hat, aber dennoch: Sicherheit ist ein so wichtiges Gut, dass wir das auch gesetzlich in der bestmöglichen Form absichern wollen. (Beifall bei der SPÖ.)
Für die betroffenen Betreuungspersonen schaffen wir auch Sicherheit, und zwar soziale Sicherheit, weil mit diesem Gesetz – Hausbetreuung, Förderung und jetzt der Legalisierung – erstmals die Möglichkeit der Einbeziehung der Pflege- und Betreuungs-
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