Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 91

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personen in die volle Sozialversicherung geschaffen wird. Kranken-, Unfall- und Pen­sions­versicherung für Selbständige, für Unselbständige auch die Arbeitslosenver­siche­rung.

Frau Abgeordnete Mandak, Sie liegen falsch, wenn Sie sagen, dass in Arbeitnehmer­rechte eingegriffen worden sei. – Wir haben das überlegt, wir haben uns in der Regierungsklausur vorgenommen, das zu prüfen, und sind zu dem Ergebnis gekom­men: In arbeitsrechtliche Ansprüche wollen und können wir nicht eingreifen, sondern ausschließlich was sozialversicherungsrechtliche Ansprüche anlangt. Das ist viel. Noch­mals also: Es sind das die lohn- und abgabenrechtlichen Vorschriften sowie andere, aber Arbeitnehmerrechte sind davon nicht betroffen.

Herr Klubobmann Strache, wenn Sie sagen, dieses Verfassungsgesetz ändere substanziell nichts, und in diesem Zusammernhang auch den § 153 a StGB heran­ziehen: Es ist tatsächlich so – Kollege Amon hat das zu Recht gesagt –, dass das von fast allen Experten in der Hearingrunde im Sozialausschuss klar und eindeutig wider­legt wurde, denn Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen gibt es nur dann, wenn der Dienstgeber diese einbehalten, nicht aber an die Sozialversicherung abge­führt hat. Dies ist aber in diesem Falle nicht gegeben.

Geschätzter Herr Abgeordneter Amon, nun zu den Vermögensgrenzen: Ja, das ist tatsächlich so, das ist keine „Leidenschaft“ auf Bundesebene. Sie wissen aber, dass die Länder da völlig unterschiedliche Auffassungen haben – zuletzt wieder bekräftigt bei der außerordentlichen Landeshauptleutekonferenz vor zwei Wochen – und dass der Bund in intensiven Verhandlungen mit den Ländern zu vereinheitlichen, zu stan­dardisieren versucht hat.

Ich kann hier mit Fug und Recht sagen, dass der Bereich der 24-Stunden-Betreuung jener Sachleistungsbereich ist, bei dem es das bei Weitem größte Ausmaß an Stan­dardisierung und Harmonisierung innerhalb von Leistungen der Länder und des Bundes gibt. Ich bedauere aber sehr, dass Sie es als Vorwurf formulieren, dass zwei Länder – bekanntlich Niederösterreich und Vorarlberg – aus diesem Konsens der Gesamtstandardisierung ausgeschert sind, und ich hoffe, dass es gelingen wird, in den nächsten Monaten – vielleicht nach den Wahlen – wieder zu einem noch größeren Ausmaß von Vereinheitlichung zu kommen. (Abg. Strache: Nach der Wahl wird die ÖVP auch da mitmachen!)

Ähnlich auch die Forderung nach Harmonisierung, nach Gleichstellung der Förderung Selbständiger und Unselbständiger in diesem Bereich. Bei Ihrer Argumentation muss man aber sozusagen einen Schritt weiterdenken: Tatsächlich ist es so, dass mit heutigem Tag fast schon 1 500 Betreuungsverhältnisse legalisiert sind. In der Regie­rung haben wir in den Budgetverhandlungen angenommen: 80 Prozent Selbständige, 20 Prozent Unselbständige. – Tatsächlich aber gibt es in diesem Bereich jetzt mehr als 90 Prozent Selbständige und nicht ganz 10 Prozent Unselbständige. Das weist ja darauf hin, dass offensichtlich das Selbständigen-Modell auch in Bezug auf die För­derung ohnehin das attraktivere ist, daher: Warum soll man es dann noch stärker fördern? – Im Gegenteil: Wir müssen überlegen, ob wir nicht das Unselbständigen-Modell stärker fördern, und zwar nicht finanziell, sondern über die organisatorische Einbindung in Trägervereine – das ist ja im Hausbetreuungsgesetz als eine Möglichkeit gegeben – attraktiver machen können.

Im Wesentlichen ist für mich als Person die Diskussion, ob Pflege und Betreuung auf selbständiger oder unselbständiger Basis geleistet werden, nicht prioritär, sondern sekundär, denn das Wichtige ist – ich glaube, da sind wir uns einig –, dass Pflege geleistet wird, denn das ist ein wichtiges Recht für die betroffenen Menschen, damit


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