Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 92

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deren Wahlfreiheit, auch zu Hause gepflegt und betreut zu werden, legal ist, leistbar ist und damit sichergestellt werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Richtig ist, wir haben damit zwar keine Lösung für alle Pflege- und Betreuungs­probleme gefunden, haben aber eine Lösung gefunden, die verstärkt angenommen wird: eben für etwas, wofür es bisher keine legale Möglichkeit gegeben hat. Wir wer­den gemeinsam – und tun das bereits – an Lösungen im Bereich Pflegegeld-Valorisierung, der Schaffung einer Struktur arbeiten, um die Finanzierung der Pflege­sicherung nachhaltig, neu und innovativ auf feste Grundlagen zu stellen. Wir werden auch da Lösungen erarbeiten.

Wir sind – in vielen Gesprächen mit Ländern und den anderen Ministerien – dabei, bei den Sachleistungen zu einem noch größeren Ausmaß an Standardisierung auch im Bereich der stationären, ambulanten und teilstationären Betreuung zu kommen.

Wir beschäftigen uns weiters mit dem Sonderproblem der Einstufung von Kindern und Jugendlichen und demenziell Erkrankten; da sind wir auch schon sehr, sehr weit.

Insgesamt haben wir noch eine Fülle von Herausforderungen zu meistern. Aber nach dem, was wir in den letzten zwölf Monaten in diesem Feld geschaffen haben, bin ich zuversichtlich, dass auch die nächsten Schritte gelingen werden.

Auch ich wünsche mir, dass das mit weniger Streitereien als in den letzten Monaten erfolgen möge. Aber richten Sie, meine Damen und Herren, doch bitte Ihr Haupt­augen­merk nicht auf den Entstehungsprozess, der von dem einen oder anderen Misston begleitet war, sondern richten Sie und wir gemeinsam das Hauptaugenmerk auf das Ergebnis! Und da sehen Sie: Dieses Ergebnis ist ein gutes und wird von immer mehr Menschen in Anspruch genommen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Spin­delberger zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.10.56

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren, ich habe ganz fasziniert der Rede der Frau Abgeordneten Haubner zugehört, auch, wie Sie ge­schwärmt hat von der Sozialpolitik der letzten Jahre. – Diese hat doch auch dazu geführt, dass wir heute dieses Gesetz ändern müssen, weil Sie der Illegalität im Pflegebereich Vorschub geleistet haben. (Abg. Dolinschek: Das ist nicht wahr! – Zwischenrufe der Abg. Haubner.)

Gerade mit diesem Gesetz wird jetzt endlich einmal geregelt, dass die verschiedenen Verwaltungsstrafbestimmungen, die Beiträge zur Sozialversicherung, die bis 31. De­zember 2007 zu zahlen gewesen wären, dann als verjährt gelten, wenn die Anmeldung des Pflegepersonals bis Ende Juli 2008 erfolgt.

Es werden also – entgegen Ihren Worten – viele Unsicherheiten, die es in der Ver­gangenheit einerseits für die Pfleglinge, andererseits für die Betreuer gegeben hat, auf eine zumindest rechtssicherere Basis als bisher gestellt. Aber dazu bedarf es auch einer sehr, sehr umfassenden Information.

Wenn ich das jetzt richtig mitbekommen habe, Herr Minister Buchinger, wird es ab nächster Woche in den Bundesländern Wien, Steiermark, Burgenland und Salzburg diese „One-Stop-Shops“ geben, mit denen es den Versicherten ermöglicht wird, eine umfassende Information zu bekommen. Ich bin wirklich froh darüber, dass seitens des Sozialministeriums eine Informationskampagne darüber erfolgt und dass sich die Österreicherinnen und Österreicher bei den Expertinnen und Experten darüber erkun-


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