Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 86

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Sie keinen vorgelegt. Ich bin gespannt, ob im Rahmen dieser Debatte einer einge­bracht wird. (Abg. Dr. Stummvoll: Ein grün-blauer Vorschlag wahrscheinlich!)

Herr Bundesminister für Soziales, es gibt schon noch den einen oder anderen offenen Punkt im Zusammenhang mit der Pflegediskussion, und die sollten wir nicht aus den Augen verlieren. Wir sind mit der Regelung hinsichtlich der Vermögensgrenze noch nicht zufrieden. Es gibt da zwar Bund-Länder-Vereinbarungsmöglichkeiten, aber ich glaube, dass es nicht im Sinne der Betroffenen ist, dass die Landeshauptleute jetzt in einem Protokoll stehen haben: Eine Vermögensgrenze von 10 000 € begrüßen wir!, denn Sie wissen, dass es die Diskussion gab, ob es nicht eine Vermögensgrenze von 5 000 € geben soll, dass es eine Vereinbarung über eine Vermögensgrenze von 7 000 € gegeben hat und dass es zwei Bundesländer gibt, die Gott sei Dank die Bestimmung betreffend die Vermögensgrenze gar nicht exekutieren. Daher glaube ich, dass es höchst an der Zeit wäre, dass wir uns bemühen, da eine bundeseinheitliche Lösung zu finden.

Des Weiteren meine ich, dass im Zusammenhang mit der Förderung die selbständige und die unselbständige Pflege gleichermaßen gefördert werden sollten, denn wenn wir uns anschauen, wo es Anmeldungen gibt – das hat auch das Hearing gezeigt –, dann müssen wir feststellen, dass es, wie die Wirtschaftskammer letzte Woche im Hearing berichtet hat, zirka 11 000 Anmeldungen im Bereich der selbständigen Pflege gibt. (Bun­desminister Dr. Bartenstein: 1 000!) Entschuldigung! 1 100 wollte ich sagen. Danke für die Korrektur, Herr Bundesminister! – Auf der anderen Seite hat beispiels­weise der Vertreter der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse gemeldet, dass es im Bereich der unselbständigen Pflege laut Stand der letzten Woche nur 26 Anmeldungen gibt. Das zeigt deutlich, welches Modell besser greift. Daher meine ich, dass man auf das bessere Modell zumindest so stark setzen sollte, wie man auf das weniger erfolgreiche Modell setzt. Das wäre mein Anliegen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Ist das nicht etwas zynisch, Herr Arbeitnehmersprecher?)

Im Großen und Ganzen, Herr Bundesminister, bin ich aber froh, dass es nun zu dieser Verlängerung der Amnestie kommen wird, und zwar in einem umfassenden Ausmaß, so wie das auch Frau Kollegin Csörgits schon vor Weihnachten vorgeschlagen hat und wie wir das immer unterstützt haben. Ich glaube, dass wir damit auf einem guten, auf einem richtigen Weg sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.48.32

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Mit den heutigen Übergangsbestimmungen im Pflege-Verfassungsgesetz befinden wir uns in einer weiteren Runde der Verunsiche­rung auf dem Rücken der Betroffenen. Über ein Jahr lang wird hier in diesem Hohen Haus nun schon beraten und diskutiert, mit einem sicher gemeinsamen Ziel, das uns eint, nämlich eine legale und leistbare Lösung für die 24-Stunden-Betreuung zu finden.

Was jetzt hier als sogenanntes Gesamtpaket vorliegt, ist etwas, was immer wieder ergänzt wurde, aber leider nicht zum richtigen Zeitpunkt, sondern immer erst dann, wenn der Hut gebrannt hat. Diesen Vorwurf muss ich den Regierungsparteien und den Regierungsverantwortlichen machen, nämlich dass man bei einem derart sensiblen Thema, wo es wirklich um menschliche Schicksale geht, die gemeinsame Verant­wortung nicht wahrgenommen hat. Man hat nach außen transportiert, dass eigentlich nicht alle in einem Boot sitzen: Es sitzen die Regierungsparteien nicht in einem Boot,


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