Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 118

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Ich habe nicht oft Bartenstein gratuliert, aber das, was er gesagt hat, wollte auch ich hier sagen: Pflege und Betreuung in Österreich können nicht vorwiegend über Sozial­hilfe geregelt werden. Das ist beschämend, widerspricht meiner Meinung nach allen guten Sitten und ist nebenbei noch unvernünftig.

Ich meine, dass uns alte, aber auch junge zu Pflegende, zu Betreuende so viel wert sein sollten, dass wir gemeinsam über alle Parteigrenzen hinweg hier eine Lösung finden – nicht in ferner Zukunft, natürlich auch nicht morgen, aber zumindest mittel­fristig. Geduld dafür, dass erst langfristig eine Lösung präsentiert wird, sollten wir den Alten und Betroffenen nicht abverlangen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Kickl.)

13.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.41.35

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Frau Staatssekretärin! Die Herren Bundesminister! Das, was wir heute beschließen, ist wichtig und richtig. Mit diesen Amnestie- und Verjährungsregelungen im Verfassungsrang bieten wir der Bevölkerung ein Mehr an Sicherheit, Sicherheit, dass alles, was vor dem 1. Jänner 2008 geschehen ist, nicht sanktioniert wird.

Blicken wir ein paar Monate zurück: Die arbeitsrechtliche Grundlage, die wir im Juni 2007 beschlossen haben, ist gut. Sie ermöglicht eine 24-Stunden-Betreuung in selbständiger und unselbständiger Form. Die gesetzliche Grundlage im Bundespflege­geldgesetz zur Förderung mit den beinhalteten Kriterien ist ebenfalls in Ordnung. Letztlich wurden die Finanzierungsvereinbarungen zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung mit Fördersätzen, Einkommens- und Vermögensgrenzen zwischen Bund und Ländern getroffen und uns in diesem Hohen Haus im Dezember zur Beschluss­fassung vorgelegt. Begleitend verlängerten wir im Juli 2007 die Amnestieregelung bezogen auf die Verwaltungsstrafen, um den Betroffenen, den Betreuungspersonen und den Vereinen die Möglichkeit zu geben, sich auf diese Gesetzeslage einzustellen.

Was haben uns die letzten Monate jedoch gezeigt? – Die Unsicherheit war groß. Wenige Betreuungskräfte wurden oder haben sich gemeldet – Herr Bundesminister Buchinger bestätigte das immer wieder. Vereine konnten keine klaren Auskünfte geben. Ein Punkt dafür war sicherlich die Angst vor einer rückwirkenden Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Deshalb war es eine Notwendigkeit für alle Betrof­fenen und damit Befassten, die Ängste zu nehmen und mit diesem heutigen Beschluss höchstmögliche Sicherheit herbeizuführen.

Im Ausschuss wies Kollegin Lapp bereits darauf hin, mein Kollege Werner Amon sprach heute ebenfalls darüber, dass wir gerade im Betreuungs- und Pflegebereich noch einiges zu bewältigen haben werden. Und so, wie sich Situationen laufend ver­ändern, werden wir in der Politik auch laufend nachjustieren müssen. Wir werden über die Uneinigkeit bei den Förderungsvoraussetzungen und die Weiterentwicklung des Pflegegeldes reden müssen – es wurde bereits mehrmals darauf hingewiesen.

Das heißt, der Pflegebereich umfasst weit mehr – Bundesminister Bartenstein hat schon darauf hingewiesen – als die 24-Stunden-Betreuung, und wir werden im Bereich der stationären Unterbringung, bei den ambulanten Leistungen, bei den Schnittstellen zwischen Gesundheits- und Sozialsystemen, bei den Finanzierungsschnittstellen zwischen Ländern und Bund und so weiter noch vieles zu bereden und zu entscheiden haben.

 


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