Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 121

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Inflationsanpassung des Pflegegeldes; eingebracht im Zuge der Debatte zum Tages­ordnungspunkt 1 in der 46. Sitzung des Nationalrates am 30. Jänner 2008

Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbst­bestimmtes Leben sein.

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finan­zierung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreu­enden nicht solidarisch erfolgt und das Risiko weiter überwiegend privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.

Während die Regierung streitet, verliert das Pflegegeld Jahr für Jahr an Wert. Die Regierung hat, trotz gegenteiliger Beteuerungen vor den Wahlen und dem Einge­ständnis, eines sogenannten „Pflegenotstands“, das Pflegegeld bis jetzt nicht erhöht.

Im Jahr 2005 wurden in Österreich 3,046 Mrd. Euro oder 1,2 % des BIP für Lang­zeitpflege aufgewendet. Trotz steigender Zahl an Pflegegeldbeziehern hält sich auf­grund ausgebliebener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Aus­gabenquote für Langzeitpflege auf konstantem Niveau. Dies natürlich auf Kosen der betroffenen Pflegebedürftigen und der Angehörigen. Zum Vergleich: Die Ausgaben für Pflege betragen in Dänemark 2,8 % des BIP. Dort funktioniert das System, es gibt keinen Pflegenotstand und es gibt dort auch keine Regierungschefs, in deren Familie auf illegale Pflege zugegriffen wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich alle erforderlichen Schritte zu setzen, um das Pflegegeld so anzupassen, dass es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993 entspricht. In Zukunft soll zudem eine jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes sichergestellt werden.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Das bedeutet, dass wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes zwei nament­liche Abstimmungen durchzuführen haben.

 


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