Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 151

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schlossen, mit der EU-Kommission selbstverständlich noch Diskussionen darüber zu führen, wie man zu einer gleichmäßigen und gleichberechtigten Forderungskulisse kommen kann.

Uns geht es in jedem Fall darum, unsere Zielsetzung – unabhängig davon, was die Europäische Union uns auf Basis des Burden Sharing vorschreibt – zu erreichen. Es ist aber wichtig, eine faire Verteilung in Europa zu haben, damit es eine dement­sprechende Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie und auch der damit verbundenen Arbeitsplätze gibt.

Meine Damen und Herren, die Europäische Union ist sicher in vielen Bereichen, was den Umweltschutz, den Klimaschutz betrifft, ein Vorreiter. Trotzdem muss man sagen, dass die Strategie der Europäischen Union nicht immer eine kohärente ist, sondern in manchen Bereichen außerordentlich widersprüchlich ist.

Sie haben einen Bereich angesprochen: Die derzeit geltende Wegekostenrichtlinie steht natürlich in einem eklatanten Widerspruch zu Klimaschutzmaßnahmen. Es ist daher eine unserer Hauptzielsetzungen, dass wir, um die Transitbelastung sowohl an der Nord-Süd- als auch an der Ost-West-Route zu reduzieren, eine Veränderung dieser Wegekostenrichtlinie erreichen, indem die Umweltkosten bei den zulässigen Mauten, die auf den Transitautobahnen verrechnet werden, einbezogen werden. Das ist eine ganz entscheidende Herausforderung und auch ein Glaubwürdigkeitstest für die Europäische Kommission selbst.

Es ist relativ einfach, zu sagen, die Mitgliedstaaten sollen sich im Sinne des Burden Sharing anstrengen und ihren Beitrag leisten. – Okay, dazu sind wir bereit. Aber dort, wo es dann darum geht, unterschiedliche Lobbyinteressen in ein anderes Verhältnis zueinander zu bringen – wie das zum Beispiel bei der Wegekostenrichtlinie der Fall ist –, ist in erster Linie die EU-Kommission gefordert. Was wir verlangen, ist, dass nicht nur wir unseren Beitrag leisten, sondern dass die Kommission das dort, wo sie ihren Beitrag leisten kann, auch tut. Daher ist für uns für die Glaubwürdigkeit der Klimaschutzpolitik der Europäischen Union eine Veränderung dieser Wegekosten­richt­linie von ganz entscheidender Bedeutung.

Meine Damen und Herren, für die Zielerreichung bei den erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 werden weitere Maßnahmen zum Ausbau des Anteils erneuerbarer Energie von der Bundesregierung gesetzt werden. Dabei ist zum Beispiel die Novel­lierung des Ökostromgesetzes zu erwähnen. Wir planen eine Laufzeitver­längerung für neue Anlagen, wobei man durchaus überlegen kann, den bestehenden Deckel von 17 Millionen € jährlich aufzuheben – dies allerdings unter der entscheidenden Voraus­setzung, dass die Mittelvergabe nach strengen Effizienzkriterien erfolgt. (Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Genau! Flüssige Biomasse!) Denn besonders fördern wollen wir Solarenergie, Geothermie, Biomasse, sofern die Anlagen einen hohen Wirkungsgrad aufweisen und Wärme auch ausgekoppelt wird.

Wichtig erscheint mir dabei, eine hohe Effizienz der eingesetzten Mittel zu erreichen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Genau!) Es gibt auch so etwas wie eine Ökonomie der Ökologie. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Im niederösterreichischen Wahlkampf gibt es keine Ökonomie!) Wir wissen, dass die vorhandenen Mittel knapp sind, und daher wollen wir solche Formen verstärkt fördern, die die höchste CO2-Reduktion pro eingesetztem Euro Fördergeld aufweisen, wobei ich darauf hinweise, dass es natürlich auch Ausnahmen gibt. Die Solarenergie nimmt sicher eine Sonderstellung ein. Die Förderung ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieformen, wie wir wissen, wesentlich teurer. Photovoltaik ist aber in Österreich ein bedeutender Technologie­zweig. Und daher geht es nicht nur darum, zu berücksichtigen, wie teuer die einge-


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