Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 271

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Zum Antrag betreffend Anhebung der Altersgrenzen für StipendienbezieherInnen muss ich sagen: Im Zuge der Debatte im Ausschuss ist herausgekommen, dass es keine Anhebung, sondern überhaupt eine Aufhebung der Altersgrenzen für Stipendien­bezieherInnen geben soll. Bei diesem Vorschlag kann das BZÖ nicht mitgehen, da es der Gesellschaft, dem Steuerzahler nicht zumutbar ist, eventuelle Hobbywünsche von Studierenden nach dem Alter von 35 Jahren zu befriedigen und weiter zu finanzieren.

Zum Antrag der FPÖ betreffend Novellierung des Hochschülerinnen- und Hoch­schüler­schaftsgesetzes 1998 möchte ich sagen: Diesen Vorschlag finden wir sehr positiv, das wird von uns unterstützt. Der Einleitungstext hat mir sehr gut gefallen, da unter anderem drinnen steht: Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei der Österreichi­schen Hochschülerschaft. Das ist eine Forderung, die wir sofort unterschreiben können. Auch die Notwendigkeit einer ÖH-Bundesvertretung soll laut Text des Antra­ges nicht mehr gegeben sein. Genau so ist es!

Wir vom BZÖ gehen sogar noch einen Schritt weiter, wir sagen: Das Konzept der ÖH, wie es derzeit vorliegt, ist überholt. Wir fordern einen Studienmentor, der aus dem Bereich der Universitätsprofessoren in den einzelnen Fakultäten gewählt wird. Das heißt, wir wollen einen direkten Vertreter der Professorenschaft für Studenten.

Der Antragstext der FPÖ in diesem Zusammenhang, nämlich die Einführung direkt­demokratischer Wahlmodi für diese Vertretungskörper, ist voll und ganz zu unter­stützen.

Zu den Zugangsbeschränkungen ist zu sagen: Das ist eine alte Diskussion, die führen wir ständig. Ich darf aber zu einer Aussage des Kollegen Graf eine Korrektur anbrin­gen. Sie haben, Herr Kollege Graf, vorhin gesagt – ich weiß nicht, ob Sie sich versprochen haben –, ein Studienjahr pro Medizinstudenten koste im Schnitt 8 000 €. Das gilt natürlich nur für ein normales Studium. Die Kosten für ein Medizinstudium werden geschätzt auf bis zu 42 000 € pro Jahr und Studenten. (Abg. Dr. Graf: Ich kenne die Schätzungen nicht! Daher habe ich die Zahl genommen, die Herr Broukal genannt hat!) Auch wenn man da leicht variieren würde, zwischen 8 000 € und 42 000 € besteht ein gewaltiger Unterschied! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.) – Herr Kollege, Sie hatten bereits die Möglichkeit, hier zu sprechen. Melden Sie sich dann noch einmal zu Wort!

Sie sagen immer wieder, dass Sie nicht für Zugangsbeschränkungen sind. Aber Sie erwähnen dabei nie, dass es europarechtliche Vorschriften gibt, sozusagen einen Rahmen, in dem wir uns bewegen müssen. Österreich hat in diesem Zusammenhang derzeit eine recht gute Stellung mit der Quotenregelung bezogen. Diese gilt es natürlich zu halten, denn wenn diese nicht gegeben wäre, dann wäre – und Sie wissen genau, was dann passieren würde (Abg. Dr. Graf: Gar nichts! Dann gäbe es ein paar tausend Studierende mehr!) – der einzig faire europarechtliche Weg eine Fifty-fifty-Lösung. Und dann schauen Sie sich das an! Jetzt haben wir 75 Prozent der Studenten im medizinisch-universitären Bereich aus Österreich. Ich glaube, das ist ein Vorteil, den es zu halten gilt. (Beifall beim BZÖ.)

Einen Punkt möchte ich noch kurz erwähnen, auch wenn ich meine Redezeit bereits überschritten habe, denn das ist ein wichtiger Punkt. Es wurde die Frage gestellt: Wo sollen wir Universitäten bauen? Gemeint waren Medizin-Universitäten. In diesem Zusammenhang haben wir im Wissenschaftsausschuss einen Antrag bezüglich Errichtung einer MedUni Linz eingebracht. Die Errichtung einer MedUni Linz ist uns ein wichtiges Anliegen, das wir hier im Parlament behandelt wissen wollen. Oberösterreich und Salzburg sind die einzige medizinische Versorgungsregion in Österreich, die keine eigenständige öffentliche Universität im medizinischen Bereich hat. Es gibt eine


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