bei den Professorinnen halten wir fünfzehn Jahre nach diesem Gesetz bei jämmerlichen 15 Prozent. Jetzt soll mir jemand sagen, dass es keine exzellenten Frauen gibt! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
21.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
21.37
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich werde versuchen, in den wenigen Minuten, die mir zur Verfügung stehen, einige Punkte, die auf der Tagesordnung stehen, anzusprechen. Eingangs möchte ich gleich auf die zur Debatte stehende Regierungsvorlage zu sprechen kommen. Es sind bei dieser Änderung des Studienförderungsgesetzes 1992 im Großen und Ganzen die Regelungen, die vorgesehen sind, positiv zu beurteilen: Ja, die Rücksichtnahme auf Studierende mit Kindern ist wichtig! Ja, es ist wichtig, auf das Bologna-System Rücksicht zu nehmen! Das alles wurde in diese Vorlage eingearbeitet.
Tatsache ist, dass eine Junktimierung mit einem SPÖ-Vorschlag einer Art Rückerstattung des Studienbeitrages stattgefunden hat. Ich habe das im Ausschuss bereits kritisiert. Das führte auch zu einem Ersuchen auf getrennte Abstimmung, was die Ziffer 29 betrifft. Auch bei Ihnen, Frau Präsidentin, liegt jetzt ein Antrag beziehungsweise ein Ersuchen auf getrennte Abstimmung zu dieser Ziffer vor, und zwar schon allein aus dem Grund, da in dieser Ziffer vorgesehen ist, den Studenten die Möglichkeiten zu geben, mit 60 Stunden Mentoringtätigkeit pro Semester ihre Studienbeiträge in der Höhe von zirka 380 € im Semester aufzuarbeiten. Das bedeutet einen Stundenlohn von zirka 6,30 €, was wohl nicht ernst gemeint sein kann.
Ein Student wird doch wohl hoffentlich seine 60 Stunden dafür nutzen, um in dieser Zeit entweder im Studium einen Fortschritt zu erzielen oder Nachhilfe zu geben, womit er wesentlich mehr verdienen kann, um seinen Studienbeitrag entrichten zu können. Weiters ist es auch so, dass nicht alle Studenten in der Lage sein werden beziehungsweise nicht alle Studien geeignet sein werden, um solch umfassende Einführungsstunden pro Semester – 60 Stunden sind ja kein Klacks – wirklich absolvieren zu können. Das heißt, hier ist offensichtlich ein unausgegorener SPÖ-Vorschlag miteingebaut worden. Und diesen werden wir sicherlich nicht unterstützen.
Nächster Punkt: Antrag betreffend Anpassung der Studienbeihilfe an die Inflation. – Ja, das BZÖ wird diesem Antrag zustimmen, weil festzustellen ist, dass wirklich regelmäßig beträchtlich steigende Kosten auf die Studenten einstürzen und der Antragstext auch auf die Zukunft ausgerichtet ist, was man allerdings erst dann erfährt, wenn man ihn sehr genau liest. Deswegen haben wir vom BZÖ mit diesem Antrag kein Problem.
Zum Antrag betreffend zusätzliches Toleranzsemester für StudienbeihilfenempfängerInnen möchte ich festhalten, dass mir in diesem Antrag der Grünen in diesem Zusammenhang eine Nachweispflicht der Studierenden abgegangen ist, nämlich eine Nachweispflicht für die Berufstätigkeit, für den Umfang der Berufstätigkeit. Denn: Wenn es schon möglich sein soll, dass ein Studierender während der Studienzeit die Studienbeihilfe bezieht, wenn er den Studienabschnitt in der Mindestzeit plus einem Toleranzsemester absolviert, und wenn nun dieses Toleranzsemester auf zwei ausgeweitet werden soll, dann muss man schon sagen: Die Steuerzahler kommen ja hiefür auf, und dafür muss es daher auch eine Rechenschaft geben! Das heißt, um hier einem Missbrauch vorzubeugen, damit nicht jeder Student herkommt und sagt: Ich arbeite so viel, deswegen brauche ich für mein Studium so lange!, muss ein Nachweis für die Berufstätigkeit erbracht werden. Dann könnten wir auch diesen Antrag unterstützen.
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