Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 273

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich sage noch einmal: Mit diesem Thema müssen wir uns auseinandersetzen, weil es ein erklärtes Ziel von uns allen sein muss. Ich werde in der nächsten Leistungs­ver­einbarungsperiode ein Schwergewicht darauf legen, dass wir gerade an den Uni­versitäten vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses und der allgemeinen gesell­schaftlichen Entwicklung – Stichwort: lebenslanges Lernen – das Angebot an Weiterbil­dungseinrichtungen und Weiterbildungsmöglichkeiten an den Universitäten drama­tisch – das sage ich ganz bewusst so – erhöhen.

Wir stehen momentan bei ungefähr 220 000 Studierenden an den Universitäten bei einem Anteil von etwa 1 Prozent Studierenden, die sozusagen weiterbildend die Universität besuchen. An den Fachhochschulen, wo wir 30 000 Studenten haben, gibt es schon im jetzigen Entwicklungsplan III einen dezidierten Schwerpunkt der Weiter­bildung, mit der entsprechenden Konsequenz, dass heute schon etwa ein Drittel der Studierenden an den Fachhochschulen das im Rahmen einer berufsbegleitenden Ausbildung machen.

In dieser Hinsicht müssen wir natürlich, auf gut Wienerisch, auch an den Universitäten „Kilometer machen“. Da müssen die Voraussetzungen in vielfältigster Hinsicht geschaf­fen werden. Eine dieser Maßnahmen sollte aus meiner Sicht sicherlich die Möglichkeit sein, dass diejenigen, die nicht in vollem Umfang die Leistungen der Universitäten in Anspruch nehmen, dann eben nicht die volle Höhe der Studienbeiträge zahlen. Ich bezweifle nicht, dass die Steuerungseffekte erhalten bleiben. Die Deckungsbeiträge der Universitäten verändern sich, aber das Leistungsangebot verändert sich auch. – Dies nur dazu und als Klarstellung.

Zu einem zweiten wesentlichen Punkt nur ganz kurz, er ist heute eigentlich nicht angesprochen worden: Mit der jetzigen Weiterentwicklung bei den Stipendien leisten wir auch einen gravierenden Beitrag in Hinblick auf die Mobilität der Studierenden, weil es jetzt möglich sein wird, dass man ab dem ersten Semester, wenn es im Inland Ansprüche auf ein Stipendium gäbe, diese auch mitnehmen kann, wenn man im Ausland studiert.

Dritter Punkt, Berücksichtigung des Bologna-Prozesses: Erleichterung beim Übergang von Bachelor auf Master, Anhebung der Altersgrenzen, Vereinheitlichung des Studien­erfolges nach ECTS-Punkten, sodass hier die Anrechenbarkeit eine einfachere ist, und letztlich Erleichterung bei einem Studienwechsel, sowohl was den Inhalt als auch gegebenenfalls den Ort anbelangt.

Zuletzt darf ich darauf hinweisen, dass wir bei den Leistungsstipendien den Anteil von bisher 4 Prozent auf 5 Prozent anheben konnten und dass damit, glaube ich, ein doch beachtliches Signal gesetzt werden konnte.

Summa summarum, meine Damen und Herren: Gegenüber dem Jahr 2000 wird sich mit dieser Maßnahme die Zahl der Stipendiaten von 34 000 auf über 50 000 erhöhen – das ist eine Anhebung um 50 Prozent –, und die eingesetzten Mittel werden gegenüber 2000 von damals 105 Millionen € auf 205 Millionen € im Jahr 2009 steigen; dies ist praktisch eine Verdoppelung. Ich denke, das ist etwas, was sich im wahrsten Sinn des Wortes sehen lassen kann und sicherlich zu einer Verbesserung für die Studierenden in Österreich beitragen wird – bei allen Schwierigkeiten, die man natürlich gelegentlich hat.

Es ist für manche notwendig, daneben zu verdienen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen – lesen Sie es bitte im Sozialbericht nach –, dass gerade bei denjenigen, die fast vollberuflich nebenbei etwas dazuverdienen, und das sind 57 Prozent, ein sehr wesentliches Moment dafür auch das Motiv darstellt, Erfahrungen am Arbeitsmarkt und eine Verbesserung der Arbeitsplatzchancen zu generieren. Das Ziel ist also nicht nur der reine Gelderwerb, sondern auch ein zusätzlicher Effekt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite