Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 302

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23.26.0017. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (263 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 geändert wird (439 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. 2 Minuten freiwillige Redezeit­beschrän­kung. – Bitte.

 


23.26.12

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Das Vereinsgesetz 2002 wird mit der heutigen Novelle weiter verbessert. Man muss diese Novellierung unter dem Gesichtspunkt der Entbüro­krati­sie­rung auf der einen Seite, auf der anderen Seite der Vereinfachung, der Kosten­reduzierung, der Kostenminimierung und der Anpassung an den heutigen Bedarf sehen. Künftig wird die Suche nach einem Verein im Vereinsregister modifiziert und erleichtert. Wenn wir den Vereinsnamen und den Vereinssitz wissen, ist es möglich, den Verein zu bestimmen.

Wir haben mit dieser Novelle den langjährigen Wünschen der Vereinsvorstände Rech­nung getragen. Das Zentrale Vereinsregister hat nun einen Standard wie ein Firmen­buch. Die Gesetzesänderung bedeutet eine wichtige Erleichterung für die Arbeit der Vereine. Wir stehen hinter den Vereinen, wir stehen hinter den zwei Millionen ehren­amtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die eine unschätzbare Arbeit für unsere Gesellschaft leisten, und ich möchte daher die Novellierung des Vereinsgesetzes dazu nutzen, von dieser Stelle aus all jenen, die sich so engagiert in die Ehrenamtlichkeit einbringen, herzlichen Dank und auch Bewunderung für ihre Tätigkeit auszusprechen.

Die ÖVP wird auch zukünftig ein Partner für die Vereine sein, wenn es darum geht, den Vereinen ihre Arbeit zu erleichtern. (Beifall bei der ÖVP.)

23.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


23.28.15

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Meine Damen und Herren! Kollege Kößl hat schon darauf hingewiesen, dass diese Novelle von den Vereinsvorständen gewünscht wurde. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es auch für die andere Seite wichtig ist, eine Erleich­terung zu schaffen, weil es im geschäftlichen Umgang mit Vereinen oft notwendig ist, sich bestimmte Daten zu verschaffen: seien es die Namen der mit der Vertretung nach außen befugten Vereinsfunktionäre, sei es der Sitz des Vereines oder ähnliche Infor­mationen.

Es hat sich allerdings gezeigt, dass das Zentrale Vereinsregister zwar diese Infor­mationen enthält und dass sie per Internet abgerufen werden können, dies aber nur dann, wenn auch der genaue Name des Vereins oder die ZVR-Zahl bekannt ist. Das muss nicht immer der Fall sein. Es gibt im Jahr ungefähr eine Million Anfragen, die zu keinem Ziel führen. Daher ist es zu dieser Novellierung gekommen, und ich glaube, dass das sowohl eine Entlastung der Vereinsbehörde als auch eine bessere Nutzung


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