Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 329

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Meine Damen und Herren, wenn dieser Ausschuss so wichtig ist, dann sollten auch die einzelnen Abgeordneten ihre Aufmerksamkeit darauf richten und zuhören, was die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wollen, wenn sie Petitionen und Bürger­initiativen einbringen, und das verstehen, was von den Abgeordneten hiezu dar­gebracht wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich werde natürlich nicht die 40 Minuten Redezeit ausnützen, sondern ich werde nur auf eine Petition eingehen, die schon das zweite Mal in diesem Ausschuss eingebracht wurde, nämlich die Petition „JA! zur Wohn­qualität! NEIN! zum Lkw-Dauerparken im Wohngebiet!“.

Es ist eine Problematik, die wirklich von vielen Bürgerinnen und Bürgern sehr heftig diskutiert wird. Diese Problematik entsteht, weil es seit den sechziger Jahren ein Gesetz gibt, das vorsieht, dass Lkw 25 Meter von Wohngebieten entfernt parken dürfen.

Diese Problematik entsteht, weil die Lkw-Fahrer, die dort ihre Lkw parken, um 2 Uhr, 3 Uhr in der Früh ihre Lkw starten, eine Stunde warm laufen lassen, damit, wie sie sagen, hydraulische Bremsen wieder in Betrieb gesetzt werden können, und so weiter und so fort. Es sollte diese Entfernung per Gesetz auf mehr als 25 Meter vergrößert werden.

Diese Petition war schon einmal im Petitionsausschuss und ist nach längerer Zeit dem Verkehrsausschuss zugewiesen worden, konnte aber dort nicht mehr behandelt wer­den, weil die Legislaturperiode zu Ende war – und musste daher wieder neu einge­bracht werden.

Ich habe schon beim Sammelbericht in der letzten Gesetzgebungsperiode gesagt, es muss doch in diesem Haus wirklich möglich sein, dass Petitionen und Bürgerinitiativen endbehandelt werden – nicht endbehandelt werden durch Ablauf einer Legislatur­periode, sondern wirklich endbehandelt werden durch den Ausschuss, endbehandelt werden durch Gremien, und den Bürgerinnen und Bürgern muss dann mitgeteilt werden, was herausgekommen ist. (Demonstrativer Beifall des Abg. Strache.)

Ich denke – es sind ja die Klubobmänner der Parteien bis auf einen anwesend –, diese Problematik sollten Sie schnell aufgreifen und eine Geschäftsordnungsänderung her­beiführen, damit es zumindest in dieser Legislaturperiode nicht mehr passieren kann, dass Petitionen und Bürgerinitiativen nach Ablauf der Legislaturperiode, wenn sie nicht enderledigt sind, ihre Gültigkeit verlieren und wieder neu eingebracht werden müssen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

1.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ober­nosterer. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


1.01.23

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema aus Kärnten: „Kärntner Petition für eine Erhebung der Mutter­sprache“. Wir wissen, dieses Thema wurde im Ausschuss behandelt und dort auch zur Kenntnis genommen. Wir wissen, dass das Bekenntnis zur slowenischen Mutter­sprache noch lange kein Bekenntnis zur politischen Zugehörigkeit der Volksgruppen ist. Wir haben alle Fakten auf dem Tisch: die Volkszählung vom Jahr 2001, die Ge­mein­deratswahlen mit den Slowenenlisten.

Bundeskanzler Schüssel hat im Jahr 2006 das Karner-Kompromisspapier hier im Hohen Haus eingebracht, das die Zustimmung aller Kärntner Parteien hatte, auch die Zustimmung des Kärntner Landeshauptmannes, die Zustimmung der Kärntner Heimat­verbände und der Slowenenvertreter. Dies wurde hier im Hohen Haus abgelehnt. Der


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