Der Anbau von energetisch genutzter Biomasse kann durch Intensivierung und Ausweitung der Produktion zu Risiken für die Biodiversität führen.
Die Stickstoffeinträge aus der Luft (ökologische Belastungsgrenzen) werden auf einem erheblichen Teil der Waldfläche Österreichs überschritten.
Lebensraumzerschneidung durch Straßen und Versiegelung: täglich werden rund 5 ha unverbauter Boden versiegelt, das ist fünfmal so viel wie in der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie vorgesehen.
Die Alpine Biodiversität ist durch den Klimawandel bedroht.
Von 14 Auwaldbiotoptypen sind 8 Biotoptypen von vollständiger Vernichtung bedroht.
Rote Listen: 33% der Wirbeltierarten und 40% der Farn- und Blütenpflanzen sind gefährdet, von 61 Grünlandbiotoptypen sind 55 gefährdet, vor allem extensiv genutzte Wiesen (z.B. Magerrasen, Feuchtwiesen).
Die Natura 2000-Gebietsliste für Österreich ist nicht vollständig. Von 65 Lebensraumtypen bisher sind 18 nicht durch Gebietsnennungen abgedeckt. Die rechtliche Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist mangelhaft (EUGH-Urteil vom 10. Mai 2007).
Das 2010-Ziel „Stopp bzw. signifikante Reduktion des Verlustes an biologischer Vielfalt“ wird voraussichtlich nicht erreicht werden, auch fehlt dazu als Instrument ein Biodiversitäts-Monitoring.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen fest, dass das neue Agrarumweltprogramm im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung 2007-2013 sowie die geplanten Maßnahmen keinesfalls ausreichen, um die fortschreitende Nutzungsaufgabe von artenreichen Grünlandflächen aufzuhalten. Das Programm Ländliche Entwicklung ist von Interessensgegensätzen geprägt. Die Investitionsförderungen werden zugunsten großer Betriebe erhöht zulasten von Umweltmaßnahmen. Trotz der Forderung der Umwelt-organisationen, von Bio Austria und trotz einstimmiger Landtagsbeschlüsse wurde der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut nicht im Agrarumweltprogramm verankert. Für den Anbau von Biomasse für energetische Zwecke fehlen derzeit Richtlinien für eine nachhaltige Nutzung. Es wurde keine Verordnung gemäß Saatgutgesetz 1997 zur Erleichterung der Inverkehrbringung von pflanzengenetischen Ressourcen erlassen, um das genetische Potential an möglichst vielen Standorten verfügbar zu machen. Es ist keine Begrenzung der weiteren Landschaftsfragmentierung oder Versiegelung von Boden in Sicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend den Empfehlungen des Achten Umweltkontrollberichts zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und des Naturschutzes nachzukommen und u.a. folgende Maßnahmen zu treffen:
1. Adaptierung des Agrarumweltprogramms 2007-2013: keine Kürzung bei den Umweltmaßnahmen und beim Biolandbau, gentechnikfreies Saatgut für alle teilnehmenden Betriebe, verstärkte Förderung von Naturschutz- und Tierschutzmaßnahmen, wie die Einführung von Weide- und Auslaufprämien in allen Bundesländern;
2. Umsetzung des Biodiversitäts-Monitoring-Konzeptes;
3. Erstellung einer koordinierten Strategie für Schutzgebiete in Österreich;
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