Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 188

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in allen Bereichen für die slowenische Minderheit in Summe von 22 Millionen € pro Jahr. (Abg. Dr. Zinggl: Es geht um die Verfassung!)

22 Millionen € pro Jahr bekommt die slowenische Minderheit, und das sage und schrei­be für 5 000 bis 6 000 Kärntner Slowenen. Das ist nicht einmal 1 Prozent der Gesamt­bevölkerung. Diese Förderungen würden sich andere Minderheiten in Europa auch wünschen. Die bekommen sie nirgends, außer in Kärnten und in Österreich. (Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Dr. Pirklhuber: Davon kann man sich nicht loskaufen! Es geht um die Erfüllung des Staatsvertrags!)

Und, werte Kollegen von den Grünen, weitere Fakten, damit Sie sie nicht vergessen. Sie sind so schnell mit dem Vergessen! Es gibt da auch eine Bestätigung der Kommis­sion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unter der Leitung von Martti Ahtisaari. Dabei waren Jochen Frowein und Marcelino Oreja. Und am 8. September 2000 haben die Herrschaften nach ausführlicher Überprüfung der Minderheitenrechte ein hervorragendes Zeugnis für die Kärntner Minderheitenpolitik ausgestellt, und ich zitiere: „Das österreichische Rechtssystem hat einen besonderen Schutz für die in Österreich lebenden Minderheiten geschaffen. Dieser Schutz besteht auf Verfas­sungsebene. Der den in Österreich lebenden Minderheiten durch das österreichische Rechtssystem gewährte Minderheitenschutz reicht weiter als der, der in vielen anderen europäischen Staaten gewährt wird.“

Das ist der Spruch des Europäischen Gerichtshofs. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! Und das ist das beste Zeugnis, das die Kärntner Minderheitenpolitik und auch die Re­gierung bekommen kann, denn die Förderungen, die wir vergeben, sind gut.

Und weiter, Herr Kollege Cap und Herr Kollege Zinggl, was die Zahlen anlangt. Das ist eine ganz wichtige Frage. Sie zitieren immer den VfGH, und Sie sprechen auch von den Ortstafeln in Bleiburg und von diesen Schildern, die abgeschraubt werden und wie­der hingeschraubt werden und anders geschraubt werden.

Der VfGH stellt in seinen Erkenntnissen fest, dass unter Zugrundelegung der Volkszäh­lungsdaten 2001 der slowenische Bevölkerungsanteil 16,2 Prozent ergeben haben soll. Eine Sonderauswertung, die wir durchführen ließen, ergab, dass in Bleiburg 23 Perso­nen als Umgangssprache Slowenisch angegeben haben, das heißt, ein slowenischer Bevölkerungsanteil von sage und schreibe 1,9 Prozent herausgekommen ist. Das sind Fakten! Von denen muss man ausgehen! Und nur deshalb, weil Volkszählungsdaten manipuliert worden sind, weil solche Personen, die Deutsch und Slowenisch ange­geben haben, dazugezählt worden sind, kam der VfGH auf diesen Prozentsatz von 16,2 Prozent. Das ist Fälschung! Das macht der VfGH, und deswegen haben wir den VfGH kritisiert, geschätzte Damen und Herren! Das sind Fakten, die auch Sie zur Kenntnis nehmen müssen.

Und nun auch zu Ihren Anfragen, Herr Zinggl, was die Ortschaften anbelangt, nach de­nen Sie gefragt haben, nach ganz dem gleichen System: Rückersdorf: 162 insgesamt, davon 6 Slowenen. Das ergibt einen Prozentsatz von 3,7 Prozent. Eisenkappel: insge­samt 1 007 Personen, die bei der Volkszählung erfasst worden sind. 44 Slowenen; das ergibt einen Anteil von 4,4 Prozent. Mökriach: 33 Personen, ein einziger Slowene. Das ergibt 3 Prozent, und so weiter und so fort. Das sind die Fakten, von denen wir aus­gehen können. Und bitte verdrehen Sie diese Fakten nicht, von denen müssen wir aus­gehen!

Und Folgendes noch zu Ihrer Anfrage: Denken Sie auch daran, dass es viele Kärntner gibt, die Slowenisch können, aber keine Zwangszuordnung haben wollen. Die wollen nicht zwangszugeordnet werden zu einer Volksgruppe. Die möchten eine echte Volks­gruppenerhebung haben, mit der das freie Bekenntnis zum Volkstum und die Mut­tersprache festgestellt werden – und keine Volkszählung, die oberflächlich irgendwel-


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