Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 196

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Es liegt auch bereits ein Vorschlag des Ministeriums betreffend die optische Ausgestal­tung des Meistersiegels vor, aber hier ist doch eine Kritik anzubringen: Viele meinen, es könnte moderner, es könnte schöner gestaltet sein. – Ich denke, es gibt viele Grafi­kerinnen und Grafiker, die dabei sehr gerne mitwirken würden und bei einer Ausschrei­bung vielleicht einen gefälligeren Vorschlag vorbringen könnten. Ich denke, das Wirt­schaftsministerium wäre dazu aufgerufen, hier noch weitere Vorschläge in Betracht zu ziehen.

Ich habe schon bei der ersten Beschlussfassung erwähnt, dass 40 Branchen davon betroffen sind, also 40 Branchen das Gütesiegel erwerben können. Es gibt darüber hinaus einen großen Bereich, der ebenfalls das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ erwerben könnte und möchte. Es gibt also einen großen Bereich, der sich durch Qualität abgren­zen möchte, und ich denke, es gibt keinen Grund dafür, in kurzer Frist nicht auch an­dere Branchen des Handwerks, des Gewerbes, des Dienstleistungssektors oder auch des Fremdenverkehrs hier einzubeziehen. – Dafür möchte ich wirklich eine Empfeh­lung aussprechen und in die Beratungen im Wirtschaftsausschuss einbringen.

Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass das Gütesiegel auch dazu beitragen wird, das Image der Facharbeit, der Facharbeiterinnen und Facharbeiter in Österreich zu heben – eine längst fällige Imagekorrektur. Ich glaube, das berechtigte bessere Image der Facharbeit wird sich dann auch auf den Berufsnachwuchs positiv auswirken und in diese Richtung ausstrahlen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.11.32

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Gewerbeordnungsnovelle enthält eine Reihe von Bestimmungen, die absolute Verbesserungen für die Konsu­menten bringen.

Zum einen meine ich damit, dass die Regelungen hinsichtlich der Werbeveranstaltun­gen mehr Klarheit in dieses teilweise undurchsichtige Geschäft bringen: Werbefahrten sind Aktionen, die insbesondere bei der älteren Generation Anklang finden, das muss man einfach sagen, aber gerade hier findet auch der große Nepp statt.

Ich denke hier beispielsweise an die Werbefahrten zu Veranstaltungen, wo Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden. Hier gibt es Veranstaltungen zwi­schen Deutschland und Österreich: Die einen Werbeveranstalter sitzen in Deutschland und fahren nach Österreich, und umgekehrt fahren die Österreicher nach Deutsch­land. – Hier haben wir eine entsprechende Klarstellung erreicht.

Das Zweite ist die verpflichtende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immo­bilienverwalter. – Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach zwei Konkursen von Immobilienverwaltern in Salzburg war es notwendig geworden – und das war ein Vorschlag der Branche! –, hier eine verpflichtende Versicherung einzufüh­ren.

Mit diesem heutigen Beschluss entsprechen wir auch einem Teil des Regierungsüber­einkommens von SPÖ und ÖVP, und mit dieser Maßnahme wird es uns gelingen, die Rechtssituation für Mieter und Wohnungseigentümer besser abzusichern. Weiters darf ich an den Vorstoß der Salzburger Fachgruppe erinnern, die darüber hinaus ein Güte­siegel anbietet, um gleichfalls den Mietern und Wohnungseigentümern zu signalisieren, dass sie mit mehr Sicherheit rechnen können.

 


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