Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 221

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gen Privatisierungsprozess geschildert hat. Ich möchte sie aber insofern berichtigen: Es ist unter einer schwarz-blauen Regierung passiert, allerdings mit den Persönlichkei­ten, von denen wir uns wirklich immer distanziert haben und mit denen wir nichts zu tun haben!

Ich bin ein ganz einfacher HAK-Professor, ich habe ein BWL-Studium hinter mich ge­bracht, aber glauben Sie mir: So eine Privatisierung ist grob fahrlässig! Das ist Ver­schenken von Staatseigentum. Das ist nicht das, was wir als Freiheitliche Partei vorge­ben, was wir leben. Das haben Personen gemacht, die mit dem Eigentum der Republik umgegangen sind, als ob es ihr privates Eigentum wäre. Es ist wirklich zum Genieren, es ist zum Schämen und eigentlich ungeheuerlich, wie viel Geld da verzockt und ver­schenkt wurde!

Es ist ja heute schon festgestellt worden, alleine bei der BUWOG: Die Immofinanz hat die BUWOG-Wohnungen um 588 Millionen € gekauft und zwischenzeitlich, zwei Jahre später, im Quartalsbericht um 1,95 Milliarden € ausgewiesen! Das sind ungefähr, Dau­men mal Pi, 1,4 Milliarden € buchhalterischer Zugewinn – und das, bitte, ohne die Zu­bußen von Möglichkeiten wie Dächer auszubauen, bei Gebäuden noch dazuzubauen. Das heißt, 75 000 Quadratmeter Grund wurden überhaupt nicht bewertet, und Einwei­sungsrechte wurden – wie ja schon von den Vorrednern festgestellt – nach dem Ver­kauf der BUWOG verschenkt.

Also wenn das meine HAK-Maturanten in der mündlichen BWL-Prüfung so argumentie­ren würden, ich müsste ihnen einen glatten Fünfer geben, das sage ich Ihnen ganz ehrlich. Da ist keiner unter ihnen, der eine Privatisierung so durchführen würde! Es ist haarsträubend, es ist eine Schande, dass wir uns so etwas bieten lassen müssen! Während wir auf der anderen Seite in diesem Haus um jeden Euro für sinnvolle Pro­jekte raufen müssen, zeigt uns der Rechnungshof auf, wie das Geld mit vollen Händen zum Fenster hinausgeworfen wurde. Ich geniere mich dafür wirklich!

Als Konsequenz müsste man zum Beispiel einmal darüber nachdenken, ob man nicht das Rechnungshofgesetz ändert und sagt, dass man, wenn Staatsvermögen über eine bestimmte Summe verkauft wird, das zukünftig nur nach Zustimmung des Rechnungs­hofes machen kann. Denn alleine schon das Erfordernis, dass der Rechnungshof zu­stimmen muss, könnte einiges verhindern.

So weit sind wir, bitte! Ich bin wirklich ein junger Mandatar (Zwischenrufe von Abgeord­neten der ÖVP) – ja, jung, gemessen an der Zeit meiner Tätigkeit in diesem Haus – und habe die Tätigkeit des Rechnungshofes seit einem halben Jahr verfolgen können. Ich sage Ihnen, das ist hochinteressant – und jeder Bericht ist haarsträubend, bitte! Was da drinnen steht, was da aufgezeigt wird, welche Verfehlungen da gemacht wer­den von sogenannten hochgeschätzten Persönlichkeiten, die unser Volksvermögen verschenken, das ist kaum zu glauben!

Deswegen, noch einmal: Wir werden das möglicherweise im Rechnungshofausschuss einmal diskutieren. Vielleicht gelingt es uns, Einvernehmen darüber zu erzielen – als eine Sofortmaßnahme, als Schutz vor einem weiteren Verschenken von Staatseigen­tum –, dass man sagt: Zukünftig muss der Rechnungshof einfach zustimmen!, denn sonst funktioniert das nicht.

Bei der Privatisierung der BUWOG – das ist ja auch haarsträubend – wurde Geld nach allen Richtungen verschenkt. Es wurden auch Gutachten, teure Beratung durch ein In­vestmenthaus zugekauft: um 8,2 Millionen €! – Das scheint mir so die nächste Home­page eines Finanzministers Grasser zu sein. Also alles in dieser Dimension: 8,2 Millio­nen € für Beratungsleistungen, bitte, im Zusammenhang mit dieser Privatisierung! (Abg. Dr. Mitterlehner: Ein bissel leiser, ...!)

 


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