Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 230

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und Besoldungsreform ist im Regierungsübereinkommen festgeschrieben. Eine gute Grundlage dafür bietet sicherlich der vorliegende Rechnungshofbericht über Zulagen und Nebengebühren der Bundesbediensteten.

Im Jahr 2004 wurden zirka 4,9 Milliarden € an Gehältern und Zulagen sowie über 1 Mil­liarde € an Nebengebühren an Bundesbedienstete ausbezahlt. Der Rechnungshof ist der Meinung, dass einige der rund 600 Nebengebühren überholt sind und die Berech­nung und Auszahlung verwaltungsaufwändig und wenig transparent ist.

Der Rechnungshof drängte daher auf eine vollständige Überarbeitung des Nebenge­bührenwesens im Bundesdienst. Ich bin dem Rechnungshof sehr dankbar für den Be­richt, denn er veranschaulicht, dass man es in den vergangenen Jahren leider verab­säumt hat, die Nebengebühren zu durchforsten. Einige Nebengebühren wie etwa die Milch-, Zehr- oder Bücherzulage scheinen heute exotisch. Oft gibt es eine Diskrepanz zwischen den heutigen Arbeitsverhältnissen und den historischen Grundlagen der An­spruchsberechtigung für manche Nebengebühren.

Glücklicherweise hat Frau Bundesministerin Bures bereits auf die Anregungen des Rechnungshofes reagiert. So wurde zum Beispiel der Fahrtkostenzuschuss von den Tarifen der Verkehrsverbünde entkoppelt und damit eine deutliche Verwaltungsverein­fachung erzielt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Dienstrechts- und Besoldungsreform bedarf si­cherlich noch einer intensiven Diskussion, aber auch der Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel. Unsere Frau Bundesministerin Doris Bures ist auf gutem Weg. Ich danke ihr für die engagierte Arbeit, auch im Sinne der Bediensteten! (Beifall bei der SPÖ.)

20.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Bravoruf des Abg. Hörl.)

 


20.14.26

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Präsident des Rechnungshofes! Der Rechnungshof hat die Beamtenpensi­onssysteme des Bundes sowie des Burgenlands, Niederösterreichs und Salzburgs überprüft, und ich glaube, der diesbezügliche Bericht ist sehr wertvoll und nützlich, weil er sehr klar zeigt, dass Pensionssysteme sehr starr sind, dass es aber überall möglich ist, mit Willen und Mut Reformen einzuleiten, durchaus auch Synergieeffekte zu nutzen und Perspektiven für die Zukunft zu gewinnen.

Der Rechnungshof zeigt auf, dass es überall Einsparungspotenziale gibt. Er zeigt auf, dass es große Unterschiede in den Systemen betreffend Anspruch und Leistungen gibt. Und ich glaube, die Frau Bundesministerin hat schon öffentlich kundgetan, dass sie im Jahr 2008 diese Reformen weiter fortführen möchte. Ich glaube, das ist unbe­dingt notwendig, denn die Beamten des Bundes stehen natürlich auch im Wettbewerb zur Wirtschaft, weshalb es wichtig ist, dass wir unsere Beamtinnen und Beamten zwar fair und ordentlich entlohnen, dass wir aber auch Optimierungen bei den Strukturen, Systemen und Abläufen vornehmen.

Bei der Untersuchung der Nebengebühren kam man auf eine exorbitante Zahl: Es gibt über 600 Nebengebühren! Man hat festgestellt, dass man dieses überholte System absolut reformieren muss, und man nimmt an, dass man dann auf etwa 100 Neben­gebührenordnungen kommen kann. Viele Angelegenheiten in diesem Zusammenhang sind ausgelaufen beziehungsweise sind heute einfach nicht mehr aktuell. Der Rech­nungshof stellt aber auch fest, dass dort, wo es echte Belastungen gibt, zum Beispiel


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