Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 231

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im Exekutivbereich, nicht am Bestehen entsprechender Gebühren gezweifelt werden soll und darf.

Insgesamt beinhaltet diese Prüfung durchaus einen klaren politischen Auftrag, und ich hoffe und wünsche, dass es uns gelingt, diese Reformen insgesamt zum Wohle und zum Nutzen der Beamten, die größtenteils tolle beziehungsweise gute Arbeit leisten, umzusetzen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Hörl.)

20.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.16.43

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Ich werde mich schwerpunktmäßig auf die Nebengebühren und Zulagen be­schränken müssen, denn Kollege Dieter Brosz hat mir schon einen Überziehungsab­schlag für den Fall angekündigt, dass ich das Thema allzu sehr ausweite.

Meine sehr geehrten Damen und Herren vom Rechnungshof! Ich würde Ihnen bei die­ser Gelegenheit in erster Linie gern eine Alptraumpauschale für diesen Bericht über die Nebengebühren und Zulagen zueignen, denn die Nebengebühren und Zulagen, die da vorkommen, deuten auf besonders brutalisierte Arbeitsverhältnisse hin, Herr Kollege Neugebauer!

Da gibt es nicht nur eine Infektionszulage oder eine Hundepauschale, sondern da wird differenziert zwischen einer Schuss- und Fangpauschale als Mehrleistung und einer Schuss- und Fangpauschale als Aufwandsentschädigung. Außerdem kommt im Rech­nungshofbericht auch eine Zerwirkerpauschale als Mehrleistung und eine Zerwirker­pauschale als Aufwandsentschädigung vor.

Ich könnte mir vorstellen, dass Herr Kollege Morak alle Nebengebühren, die da enthal­ten sind, in wirklich schönem Schönbrunner-Deutsch deklamiert: Wahrscheinlich wür­den die Abgeordneten dann reihenweise in Ohnmacht fallen! Wahrscheinlich könnte nur Abgeordneter Neugebauer heldenhaft Widerstand leisten und der Ohnmacht ent­gehen. (Abg. Neugebauer: Wir haben die meisten Nebengebühren mit beschlossen!) Somit könnte er die Niederlage der Nebengebühren vielleicht verhindern!

Aber Scherz beiseite, meine Damen und Herren: Da kommen wirklich unglaubliche Ge­bühren vor! – Bleiben wir noch kurz bei der Schuss- und Fangpauschale: Da gibt es nämlich zum Beispiel eine „Schuss- und Fangpauschale wildernde Katze“. Das deutet darauf hin, dass also offenbar zwischen einer „Schuss- und Fangpauschale wildernder Hund“, einer „Schuss- und Fangpauschale streunender Tiger“ und der genannten Pau­schale unterschieden wird. Jedenfalls wird die Pauschale betreffend die wildernde Katze extra angeführt. Sie beträgt pro wildernde Katze 1,38 €. (Abg. Dr. Graf: So we­nig?)

Der Verwaltungsaufwand für die Berechnung, wann diese Schuss- und Fangpauschale als Aufwandsentschädigung anfällt, kostet nach Angaben des Rechnungshofs zirka 25 €. Das stört Abgeordneten Neugebauer auch nicht, weil er – so wie wir – weiß, dass auch jemand die 25 € berechnen muss. Damit ist eine Arbeitskraft befasst, das ist im­merhin eine Arbeitsstunde, auch wenn der Ertrag mit 1,38 € relativ kümmerlich ist.

Bleiben wir jetzt noch beim Vorschlag, dass Kollege Morak das deklamiert. Das wäre auch eine Möglichkeit. Ich habe gerade vorgeschlagen, dass Sie die Nebengebühren und Zulagen vortragen. Ich wollte Sie damit würdigen, aber Sie haben nicht zugehört! Ich glaube, das hätte einen heilsamen Effekt, denn die Abgeordneten würden reihen­weise in Ohnmacht fallen, wenn sie hören, wie brutal manche Nebengebühren sind.


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