Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 235

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Herbstnovelle auch beschlossen. Ich habe auch die Empfehlung aufgenommen, mich darum zu bemühen, die Zahl der Nebengebühren, die bei der Auszahlung einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen, zu reduzieren. Beim Fahrtkostenzuschuss, der ja in der Debatte ohnedies schon erwähnt wurde, haben wir das gemeinsam bereits umge­setzt.

Es ist also ein ausgezeichneter Bericht, der Anlass dafür gibt, dass wir diese Diskus­sion führen und auch schon Schritte eingeleitet haben. Das Einzige, worum ich noch bitten möchte, ist, dass wir sagen: Es gibt für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die hervorragende Arbeit leisten – die österreichische öffentliche Verwaltung liegt, was die Qualität und die Korruptionsresistenz betrifft, im europäischen Vergleich im Spit­zenfeld –, auch Nebengebühren, die ihre Berechtigung haben. Diese sollte es auch in Zukunft geben. Daher möchte ich wirklich ersuchen, dass wir uns gemeinsam darum bemühen die Nebengebühren zu reduzieren, aber auch eine differenzierte Betrach­tungsweise an den Tag zu legen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.32.54

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich möchte mich mit der Pensionsreform auseinandersetzen. Es sind ein paar Punkte, die hier aufgefallen sind. Es geht um die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland, Salzburg. Ich möchte aber bei Salzburg bleiben, meinem eigenen Bundesland, weil hier einige Daten sehr, sehr auffällig sind. Zum Beispiel ist in allen Bundesländern mit Ausnahme des Burgenlandes das Antritts­alter für die Pension nicht wirklich höher geworden. Das Burgenland hat mit 61 Prozent im Gesamten hier den besseren Schnitt.

Tatsache ist aber eines: dass zum Beispiel bei den Lehrern in Salzburg sehr auffällig ist, dass das Pensionsantrittsalter 53 Jahre und etwas gewesen ist, das heißt, ein sehr niedriges, von der Regelpension sehr, sehr weit entfernt, wobei 80 Prozent davon aus Gesundheitsgründen mit 53 in Pension gegangen sind. Da muss irgendetwas im Sys­tem nicht stimmen. Entweder man hat es von Bundes- oder Landesseite verstanden, sie in die Pension zu „locken“ – in Anführungszeichen –, oder die Strapazen, der An­spruch sind so hoch, dass wir hier den Lehrern, den Beamten unter die Arme greifen müssen. Man kann das auf jeden Fall nicht ohne nachzudenken zur Kenntnis nehmen. Bei einem Pensionsantrittsalter von 53 Jahren, wobei 80 Prozent davon aus Gesund­heitsgründen in Pension gegangen sind und von 2002 bis 2005 eine Steigerung von fast 50 Prozent zu verzeichnen ist, muss man schauen, was zu tun ist.

Ich glaube, dass gerade die Berichte des Rechnungshofes gut Aufschluss geben, aber die Hausaufgaben muss man vor Ort erledigen. Es ist, wie ich meine, höchste Zeit, da nachzusehen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.35.03

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich auch noch kurz mit den Nebengebühren und Zulagen der Bundesbediensteten beschäftigen. Wir ha­ben da einen sehr fundierten und fachkundigen Bericht von Ihnen, Herr Präsident, und Ihren Mitarbeitern bekommen. Ich habe auch diese Übersicht, die Herr Kollege Kogler


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