Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 237

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Diese Zulagen haben 17 Bewertungsmaßstäbe: Tauchtiefe, Temperatur, Strömung ha­ben Einfluss auf die Höhe der Zahlungen.

Oder ein Zweites hat mir besonders gut gefallen, die Aufzugswartungsgebühr in den Ministerien. Da gibt es 402 Staatsdiener, die dafür pro Monat 7,3 € kassieren, denn die Aufzüge in den Ministerien müssen wöchentlich durchgeschmiert werden. Da gibt es einen Hilfsmann, der kurbelt den Aufzug von ganz oben nach unten, und das dauert zwei Stunden, und dafür gibt es eine Sonderzulage. Natürlich längst überholt, es gibt in den Ministerien überhaupt niemanden mehr, der durchkurbelt. Das ist alles ein Wahn­sinn.

Frau Minister, ich wünsche Ihnen viel Erfolg, vor allen Dingen viel Erfolg bei der Durch­setzung gegen den Herrn Neugebauer. Ich glaube, da werden Sie noch einiges zu tun haben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Neugebauer: Wenn es keine Kurbel gibt, kurbelt niemand!)

20.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.41.11

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat na­türlich auch die Reform der Beamten-Pensionssysteme in den Bundesländern Burgen­land, Salzburg und Niederösterreich geprüft. Es ist erfreulicherweise so, dass alle drei Bundesländer die Eckdaten dieser Reform und des Pensionsrechtes für Bundesbeam­te übernommen haben. Nur Niederösterreich hat auch die Harmonisierung zwischen Beamten und Vertragsbediensteten vorgenommen. Das ist in Salzburg und im Burgen­land nicht der Fall. Daher hat der Rechnungshof die Pensionsreform für die niederös­terreichischen Landesbeamten auch als sehr zweckmäßig beurteilt. Die Pensionsrefor­men der Länder Burgenland und Salzburg gelten für Landesbedienstete. Wie gesagt, keine Harmonisierung, dies wurde verabsäumt. Natürlich, die vorliegenden Reformen sind nicht vollständig. Dass sich das auch im Einsparungspotential niederschlägt, ist klar.

In Niederösterreich sind wir wieder einmal in einer Vorreiterrolle, das heißt, dass wir nicht nur die entsprechenden Einsparpotentiale nützen, sondern auch für eine Siche­rung der Landespensionen der Bundesbediensteten im Land Niederösterreich sorgen. Der Vergleich zeigt aber auch, dass zum Beispiel das Land Salzburg gegenüber den Ländern Niederösterreich und Burgenland beim Landesbeitrag pro Pensionsbezieher und Jahr die höchsten Ausgaben ausweist. Außerdem ist der im Land Salzburg bei Dienstunfähigkeit vorgesehene Abschlag von 2,4 Prozentpunkten um 30 Prozent gerin­ger als jener in Niederösterreich und im Burgenland. Dort sind es 3,36 Prozentpunkte.

Generell ist zu sagen, dass sich im gebietskörperschaftsübergreifenden Vergleich ganz klar zeigt, dass die Pensionsregelungen des Landes Niederösterreich die höchsten Einsparungen mit sich bringen. Das ist zurückzuführen auf die Harmonisierung mit der APG-Pensionsberechnung. Ich hoffe sehr, dass auch die anderen Bundesländer nach­ziehen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

20.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Pfeffer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.43.23

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Rech-


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