Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 238

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nungshofbericht bezüglich Zulagen und Nebengebühren der Bundesbediensteten möchte ich Folgendes anmerken. Frau Bundesministerin Bures hat bereits sehr viel er­ledigt. Dinge, die liegen geblieben sind, wurden in Zusammenarbeit mit dem GÖD, an der Spitze Herr Neugebauer, umgesetzt.

In Zukunft soll es um ein Besoldungsrecht in Richtung leistungsgerechtes Besoldungs­system gehen, und von der Unzahl der verschiedensten Zulagen soll Abstand genom­men werden.

Meine Kollegin Schönpass hat schon erwähnt, dass es 600 Arbeitstitel an umfassen­den Nebengebühren gegeben hat, die in der Anwendung verwaltungsaufwendig und wenig transparent waren. Und auch da soll es in Zukunft zu einer gerechten, transpa­renten Entlohnung bei den Bundesbediensteten kommen.

Herzlichen Dank an Sie, Frau Bundesministerin, an Sie, Herr Rechnungshofpräsident, und Ihre MitarbeiterInnen für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit, die hoffentlich jetzt leichter wird, auch im Sinne aller Beamtinnen und Beamten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Einwallner. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


20.44.42

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Es ist aus Sicht der Jugend die Reform der Beamten- und der Beamtenpensionssysteme im Bund natürlich erfreu­lich, wenn man bedenkt, der Bund gibt jährlich rund 7 Milliarden € für die Pensionsleis­tungen aus. Das ist eine gewaltige Summe. Durch die Pensionsharmonisierung ist eine Trendumkehr gelungen, weg vom Problem zu geringer Einnahmen an Pensionsbeiträ­gen und zu hoher Ausgaben an Ruhebezügen hin zu einer Systematik, die leistungs­gerecht und finanzierbar ist. Und da muss ich immer wieder betonen, dass es natürlich das Verdienst der Regierung Schüssel ist, im Bewusstsein, nachhaltige und vernünf­tige Politik für junge Menschen zu machen, und dass diese Reformen natürlich im In­teresse der Jungen in diesem Land umgesetzt wurden und hoffentlich auch halten wer­den. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Das ist ein wichtiges Motiv, jawohl!)

20.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich nun noch ein­mal Herr Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser. – Bitte.

 


20.45.53

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte im Zusammenhang mit den zwei nunmehr zur Diskussion stehenden Prüfungen doch erwähnen, wir haben
die Pensionsreform des Bundes einer Prüfung unterzogen und einen Vergleich mit
den Landespensionssystemen angestellt. Wenn man sich die Pensionssicherungsre­form 2003 in der Rechtslage 2004 anschaut, würde ich sagen, dass da ein sehr großer Wurf gelungen ist in Blickrichtung auf eine Finanzierbarkeit auch der Pensionen der öffentlichen Hand. Wir haben die Eigenleistung an Pensionsbeiträgen inklusive fiktiver Dienstgeberbeiträge von 21 Prozent auf 82 Prozent der erhaltenen Pensionsleistung erhöht, wodurch die Pensionsbemessung nunmehr aufgrund der im Erwerbsleben ge­leisteten Beiträge beitragsbezogen, einfach und transparent wird. Somit wird durch die Harmonisierung auch eine Gleichstellung der Bediensteten im öffentlichen Bereich mit den Bediensteten in der Privatwirtschaft erreicht.

 


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