nungshofbericht bezüglich Zulagen und Nebengebühren der Bundesbediensteten möchte ich Folgendes anmerken. Frau Bundesministerin Bures hat bereits sehr viel erledigt. Dinge, die liegen geblieben sind, wurden in Zusammenarbeit mit dem GÖD, an der Spitze Herr Neugebauer, umgesetzt.
In Zukunft soll es um ein Besoldungsrecht in Richtung leistungsgerechtes Besoldungssystem gehen, und von der Unzahl der verschiedensten Zulagen soll Abstand genommen werden.
Meine Kollegin Schönpass hat schon erwähnt, dass es 600 Arbeitstitel an umfassenden Nebengebühren gegeben hat, die in der Anwendung verwaltungsaufwendig und wenig transparent waren. Und auch da soll es in Zukunft zu einer gerechten, transparenten Entlohnung bei den Bundesbediensteten kommen.
Herzlichen Dank an Sie, Frau Bundesministerin, an Sie, Herr Rechnungshofpräsident, und Ihre MitarbeiterInnen für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit, die hoffentlich jetzt leichter wird, auch im Sinne aller Beamtinnen und Beamten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.44
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Einwallner. 1 Minute Redezeit. – Bitte.
20.44
Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Es ist aus Sicht der Jugend die Reform der Beamten- und der Beamtenpensionssysteme im Bund natürlich erfreulich, wenn man bedenkt, der Bund gibt jährlich rund 7 Milliarden € für die Pensionsleistungen aus. Das ist eine gewaltige Summe. Durch die Pensionsharmonisierung ist eine Trendumkehr gelungen, weg vom Problem zu geringer Einnahmen an Pensionsbeiträgen und zu hoher Ausgaben an Ruhebezügen hin zu einer Systematik, die leistungsgerecht und finanzierbar ist. Und da muss ich immer wieder betonen, dass es natürlich das Verdienst der Regierung Schüssel ist, im Bewusstsein, nachhaltige und vernünftige Politik für junge Menschen zu machen, und dass diese Reformen natürlich im Interesse der Jungen in diesem Land umgesetzt wurden und hoffentlich auch halten werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Das ist ein wichtiges Motiv, jawohl!)
20.45
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich nun noch einmal Herr Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser. – Bitte.
20.45
Präsident
des Rechnungshofes Dr. Josef Moser:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes
Haus! Ich möchte im Zusammenhang mit den zwei nunmehr zur Diskussion
stehenden Prüfungen doch erwähnen, wir haben
die Pensionsreform des Bundes einer Prüfung unterzogen und einen Vergleich
mit
den Landespensionssystemen angestellt. Wenn man sich die Pensionssicherungsreform 2003
in der Rechtslage 2004 anschaut, würde ich sagen, dass da ein sehr
großer Wurf gelungen ist in Blickrichtung auf eine Finanzierbarkeit auch
der Pensionen der öffentlichen Hand. Wir haben die Eigenleistung an
Pensionsbeiträgen inklusive fiktiver Dienstgeberbeiträge von
21 Prozent auf 82 Prozent der erhaltenen Pensionsleistung
erhöht, wodurch die Pensionsbemessung nunmehr aufgrund der im Erwerbsleben
geleisteten Beiträge beitragsbezogen, einfach und transparent wird.
Somit wird durch die Harmonisierung auch eine Gleichstellung der Bediensteten
im öffentlichen Bereich mit den Bediensteten in der Privatwirtschaft
erreicht.
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