Wenn man sich die Länder anschaut, die wir bisher geprüft haben, muss man sagen, dass die Eckpunkte für eine Pensionsbemessung in allen Bundesländern gleich sind, nämlich Antrittsalter 65 Jahre, Dienstzeit 45 Jahre, Durchrechnung 40 Jahre, dass aber die Übergangsfristen oder Übergangsregelungen unterschiedlich sind. So gibt es beispielsweise im Bund eine um 20 Jahre längere Durchrechnung. Es ist so, dass das Pensionsantrittsalter teilweise um mehr als zwei Jahre divergiert, nämlich das abschlagsfreie Pensionsantrittsalter, und dass die Pensionen in den Ländern teilweise um 50 Prozent höher sind.
Wir prüfen derzeit auch die anderen Länder und werden Ihnen die diesbezüglichen Berichte ehebaldigst zuleiten.
In diesem Zusammenhang – das drückt genau das aus, wie es derzeit ausschaut – ist die Stellungnahme des Bundeskanzleramtes interessant, das ausgeführt hat: Unterschiedliche Pensionssysteme, aus denen trotz gleicher Beitragsleistung Pensionen völlig unterschiedlicher Höhe resultieren, sind absolut unvertretbar.
In diesem Zusammenhang ist vielleicht zu erwähnen – auch das wurde heute in der Diskussion angesprochen –, dass im Bundesbereich – und jetzt komme ich zu dem, was Abgeordneter Öllinger im Ausschuss angesprochen hat –, beispielsweise bei der Nationalbank, immer noch Regelungen bestehen, die weit von dem entfernt sind, was im öffentlichen Bereich beziehungsweise auch in der Privatwirtschaft an Pensionen bezahlt wird.
Ganz kurz, ich will nicht zu lang sprechen, ein Beispiel.
Eine Vergleich zeigt: Man
zahlt in der Nationalbank 2 Prozent Pensionsbeiträge, beim Bund
12,55 Prozent. Man hat eine mögliche Pensionshöhe bei der
Nationalbank von 55 Prozent vom Letztbe-
zug, in dem Bereich rund 50 Prozent des Letztbezuges, wenn man vom
Geburtsjahrgang 1968 ausgeht. Wir haben einen Pensionsantritt bei der
Nationalbank mit 55 Jahren, beim Bund mit 65 Jahren. Wir haben
eine Dienstzeit von 35 Jahren bei der Nationalbank, beim Bund von
45 Jahren.
Also ich glaube, da ist auch Handlungsbedarf gegeben. Sie wissen ja, dass die Pensionszahlung bei der Nationalbank dazu führt, dass die Dividendenabfuhr an den Bund dementsprechend geringer ist.
Ein Punkt, der noch anzusprechen ist, waren die Nebengebühren. Auch hier wurde der Bericht des Rechnungshofes von der Frau Bundesminister positiv erwähnt. Hier geht es insbesondere auch – das wurde auch vom Abgeordneten Neugebauer bekundet – um eine Vereinfachung. Es geht um eine transparentere Gestaltung, wobei – und das sei klargestellt – auch der Rechnungshof davon ausgeht, dass es notwendig ist, zeitliche Mehrleistungen, besondere Leistungen und Arbeitsumstände entsprechend abzugelten. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass tatsächlich nur jene Leistungen, die die SekretärInnen erfüllen, bezahlt werden, aber nicht Leistungen, wo die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Und da die Zerwirkerpauschale angesprochen worden ist, vielleicht ein Beispiel dafür, dass Reformbedarf da ist. Ich brauche nicht mehr näher zu erläutern, was die Zerwirkerpauschale ist, das wurde vom Abgeordneten Bucher in exzellenter Weise gemacht. Wir haben beim Berufsbild des Forst- und Jagdienstes eben mehrere Nebengebühren. Ich erwähne nur die Schuss- und Fangpauschale, die eine Mehrleistung ist, die als Einzelleistung gezählt wird. Wir haben eine Schuss- und Fangpauschale als Aufwandsentschädigung, die auch als Einzelleistung gezählt wird.
Wir haben eine Zerwirkerpauschale als Mehrleistung, die auch als Einzelleistung gezählt wird. Wir haben weiters eine Zerwirkerpauschale als Aufwandsentschädigung, die auch als Einzelleistung gezählt wird. Wir haben eine Bekleidungspauschale monatlich.
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