Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 241

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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es liegen dazu keine Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsaus­schusses in 446 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Artikels 57 Absatz 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht. Daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz nicht zuge­stimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

20.54.2812. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz ge­ändert wird (450/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Ta­gesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Haidlmayr. Ich erteile es ihr. Die Frau Abgeordnete wird vom Platz aus sprechen. – Bitte.

 


20.54.50

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag bezieht sich auf die Situation von Kleinkindern
mit Behinderungen. Beim Pflegegeld werden Kleinkinder mit Behinderungen massiv schlecht eingestuft, weil die Zeit der Betreuung, die ein Kleinkind ohnehin braucht, automatisch abgezogen wird. Und das führt bei Eltern von Kindern mit Behinderungen zu einer untragbaren Situation. Deshalb ist es notwendig, dass mit den Ländern, die in der Regel das Pflegegeld ausbezahlen, vereinbart wird, dass behinderte Kleinkinder gegenüber erwachsenen Menschen mit Behinderungen beim Pflegegeld nicht schlech­ter gestellt werden, sondern genauso wie diese eingestuft werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster erteile ich Frau Abgeordne­ter Mag. Knoll das Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.55.53

Abgeordnete Mag. Gertraud Knoll (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jedes Kind braucht volle Aufmerksamkeit, und Kinder und Jugendliche mit Behinderungen brauchen volle Aufmerksamkeit in ganz besonderer Art und Weise und in schwer vergleichbarer Art und Weise, denn die Intensität der Zuwen­dung, die geforderte persönliche Gegenwärtigkeit, oft in körperlicher, geistiger, emotio­naler und psychischer Hinsicht, die in solch besondere Beziehungen einzubringen ist, ist im Grunde unvorstellbar. Das verdient nicht nur Achtung, Dank und Anerkennung durch die Gesellschaft, sondern vor allem auch ganz konkrete Unterstützung und Ent­lastung für pflegende Angehörige, die in der Regel die Mütter sind.

 


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