Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Futtermittelgesetz geändert wird (478/A)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier als Antragsteller zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
21.21
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem vorliegenden Antrag soll im Grund genommen eine Regelung geschaffen werden, wie wir sie bereits im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und in ähnlicher Weise bereits auch im Pflanzenschutzmittelgesetz haben.
Mit dieser Regelung soll die Position des Landwirtschaftsministers, der für die Vollziehung des Futtermittelgesetzes verantwortlich ist, gestärkt werden, und der Landeshauptmann soll die Möglichkeit der Amtsbeschwerde erhalten.
Was ist der Hintergrund? – Es besteht eine Zuständigkeit des Bundes im Bereich des Futtermittelwesens, der zuständige Bundesminister erfährt jedoch gar nicht, wie dieses Bundesgesetz auf Landesebene vollzogen wird. Ähnliche Probleme bestanden beim Pflanzenschutzmittelgesetz, wo dann Gott sei Dank reagiert und eine entsprechende Informationsverpflichtung eingeführt wurde.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleichzeitig sollen wir natürlich sicherstellen, dass Entscheidungen der Unabhängigen Verwaltungssenate, die aus Sicht des Landes nicht den Zielsetzungen eines Gesetzes entsprechen, durch eine Amtsbeschwerde des Landeshauptmannes bekämpft werden können.
Diese Gesetzesinitiative soll die vorliegenden Regelungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie im Pflanzenschutzmittelgesetz abrunden, damit wir einerseits den zuständigen Bundesminister stärken und andererseits dem Landeshauptmann die Möglichkeit geben, gegen Entscheidungen der Unabhängigen Verwaltungssenate ein Rechtsmittel zu ergreifen.
In diesem Sinne lade ich Sie ein, dieser Vorlage positiv gegenüberzustehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Eßl ist der nächste Redner. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
21.23
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und
Herren! Das Futtermittelgesetz 1999 soll mit diesem Antrag geändert
werden. Wir wissen,
dass das Futtermittelgesetz das Inverkehrbringen, die Herstellung und die
Verwendung von Futtermittelerzeugnissen regelt. Daneben gibt es noch die
Futtermittelverordnung 2000. Mit diesen Bestimmungen wurden die
einschlägigen Rechtsakte der Gemeinschaft umgesetzt.
Die futtermittelrechtlichen Bestimmungen befassen sich mit der Herstellung, der Verwendung und dem Inverkehrbringen von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen, und zwar in mehreren Bereichen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite