Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 249

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21.21.0416. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Futtermittelgesetz geändert wird (478/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier als Antragsteller zu Wort. Wunsch­redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.21.31

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem vorliegenden Antrag soll im Grund genom­men eine Regelung geschaffen werden, wie wir sie bereits im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und in ähnlicher Weise bereits auch im Pflanzenschutz­mittelgesetz haben.

Mit dieser Regelung soll die Position des Landwirtschaftsministers, der für die Vollzie­hung des Futtermittelgesetzes verantwortlich ist, gestärkt werden, und der Landes­hauptmann soll die Möglichkeit der Amtsbeschwerde erhalten.

Was ist der Hintergrund? – Es besteht eine Zuständigkeit des Bundes im Bereich des Futtermittelwesens, der zuständige Bundesminister erfährt jedoch gar nicht, wie dieses Bundesgesetz auf Landesebene vollzogen wird. Ähnliche Probleme bestanden beim Pflanzenschutzmittelgesetz, wo dann Gott sei Dank reagiert und eine entsprechende Informationsverpflichtung eingeführt wurde.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleichzeitig sollen wir natürlich sicherstellen, dass Entscheidungen der Unabhängigen Verwaltungssenate, die aus Sicht des Landes nicht den Zielsetzungen eines Gesetzes entsprechen, durch eine Amtsbeschwerde des Landeshauptmannes bekämpft werden können.

Diese Gesetzesinitiative soll die vorliegenden Regelungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie im Pflanzenschutzmittelgesetz abrunden, damit wir einerseits den zuständigen Bundesminister stärken und andererseits dem Landes­hauptmann die Möglichkeit geben, gegen Entscheidungen der Unabhängigen Verwal­tungssenate ein Rechtsmittel zu ergreifen.

In diesem Sinne lade ich Sie ein, dieser Vorlage positiv gegenüberzustehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Eßl ist der nächste Redner. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.23.54

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Das Futtermittelgesetz 1999 soll mit diesem Antrag geändert werden. Wir wissen,
dass das Futtermittelgesetz das Inverkehrbringen, die Herstellung und die Verwendung von Futtermittelerzeugnissen regelt. Daneben gibt es noch die Futtermittelverord­nung 2000. Mit diesen Bestimmungen wurden die einschlägigen Rechtsakte der Ge­meinschaft umgesetzt.

Die futtermittelrechtlichen Bestimmungen befassen sich mit der Herstellung, der Ver­wendung und dem Inverkehrbringen von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstof­fen, und zwar in mehreren Bereichen.

 


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