Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 253

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die inhaltliche Ausgestaltung lässt insofern zu wünschen übrig, als der Antrag in sich einfach widersprüchlich ist.

Artikel 23c Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes sieht vor, dass die österreichische Mitwirkung an der Ernennung von Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes der Bundesregierung obliegt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Aspöck.) Dieser Absatz bleibt aber durch den vorliegenden Antrag unverändert. Diesen Absatz haben Sie nicht ver­ändert!

Sie verändern aber Absatz 3 durch Ihren Antrag. Für diesen Absatz 3 wird vorgeschla­gen, dass jede im Hauptausschuss vertretene politische Partei, die nicht einen Teil der oder die Bundesregierung stellt, dem Hauptausschuss einen Kandidaten für den Rech­nungshof zu nennen hat. Der Hauptausschuss wählt dann einen aus diesen Kandida­ten aus.

Was gilt denn jetzt? (Ruf bei der FPÖ: Zweiter Antrag!) – Die Zuständigkeit der Bun­desregierung nach Absatz 1, der ja unverändert geblieben ist, oder die Zuständigkeit des Hauptausschusses nach Absatz 3? (Rufe bei der FPÖ: Zwei Anträge!)

Irritierend ist auch, dass nach dem vorgeschlagenen Absatz 3 des Artikels 23c jede der im Hauptausschuss vertretenen Oppositionsparteien einen Kandidaten für den Rech­nungshof zu nennen hat. Ist das jetzt ein verfassungsrechtlicher Zwang zur Nominie­rung eines Kandidaten? Was ist die Konsequenz, wenn eine Partei dieser Nominie­rungspflicht nicht nachkommt?

In der Begründung dieses Antrages wird ausgeführt, dass das gesetzlich vorgesehene Einvernehmen mit dem Hauptausschuss zur Farce wird. Darauf mit einem Änderungs­vorschlag zu reagieren, der wegen seiner Widersprüchlichkeit erst gar nicht vollziehbar ist, ist wohl erst recht eine Farce.

Zur Intention dieses Antrages sei angemerkt, dass es um eine Ausweitung der Minder­heitsrechte der Opposition geht. Dazu muss man aber wissen, dass der österreichi­sche Nationalrat hinsichtlich der Kontroll- und Minderheitsrechte im Spitzenfeld der europäischen Parlamente liegt (Abg. Öllinger: Nein! Nein! Bitte!) und unsere Minder­heitsrechte besonders stark den Kleinstparteien zugute kommen.

Schauen Sie sich bitte die europaweite Umfrage an, die die Parlamentsdirektion in Auf­trag gegeben hat, in dieser kommt das sehr klar und deutlich zum Ausdruck! Schauen Sie sich diese an – ich habe sie mir angesehen, und ich kann Ihnen gerne die Ergeb­nisse zeigen. (Abg. Strache betritt den Sitzungssaal im Frack. – Oh- und Bravorufe bei der ÖVP.) – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Die ÖVP verscheucht die eigenen Redner!)

21.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Kogler. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.38.59

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Auf dieser Seite des Hauses war jetzt nicht ganz klar, ob das Gejohle in den hinteren Rängen die Rednerin gleich mit verscheucht hat, aber das machen Sie sich jetzt in genau diesen Reihen dort hinten aus. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Graf.)

Bleiben wir bei den beiden Punkten, die meine Vorrednerin angesprochen hat, erstens beim betreffenden Antrag und zweitens bei den Minderheitsrechten hier im Haus.

Zum Antrag: Sie werden schon recht haben, ein paar Widersprüche waren augenfällig. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Großruck: Sie hat recht!) Aber natürlich können wir das so machen: Ein Kollege macht einen Antrag, das Anlie-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite