Zur Frage 4:
Wie bereits der Beamte Haidinger im Innenausschuss des Nationalrates ausgeführt hat, wurde die Information von Generalmajor Treibenreif ausschließlich an die Frau Bundesministerin weitergegeben.
Zur Frage 5:
Dabei handelt es sich ganz klar um eine falsche Behauptung. Es hat auch im Jahre 2006 eine neuerliche Befragung des Diensthundeführers gegeben. Es wird behauptet, dass, nachdem sich Natascha Kampusch selbst befreit hatte, keine Befragung des Diensthundeführers mehr gemacht wurde. Das ist eine falsche Behauptung!
Konkret wurde der Polizeihundeführer am 29. August 2006, also bereits sechs Tage nach der Selbstbefreiung von Natascha Kampusch, durch Mitarbeiter der Sonderkommission Kampusch persönlich befragt. Die Staatsanwaltschaft wurde darüber in Kenntnis gesetzt.
Wenn man sich zurückerinnert: Natascha Kampusch hat sich am 23. August 2006 selbst befreit. Am 25. August hat es eine Besprechung zwischen den Beamten der Sonderkommission und der Staatsanwaltschaft gegeben, wo auf diesen Umstand betreffend den Polizeihundeführer bereits hingewiesen wurde, und es wurde am 22. September eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt, also noch 10 Tage vor der Nationalratswahl.
Gerade aus diesem Grund sieht man, dass es natürlich keine Vertuschung gegeben hat, weil alle Umstände der Staatsanwaltschaft sechs Wochen vor der Nationalratswahl in einem Gespräch und letztlich dann am 22. September durch eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt wurden. (Beifall bei der ÖVP.)
Deshalb – das habe ich bereits einleitend gesagt – sieht es auch Präsident Adamovich so, indem er betont, dass er keine Vertuschung sieht.
Außerdem – seien wir ganz ehrlich! –: Welchen Sinn hätte es eigentlich gehabt, eine Situation, die vor 10 Jahren stattgefunden hatte – damals gab es einen Innenminister Schlögl, den ich sehr, sehr schätze; ich mache das nicht so wie Sie, dass ich hier sofort ein Verschulden ausspreche, im Gegenteil! –, also welchen Sinn hätte es gehabt, dass vor der Nationalratswahl im Jahre 2006 da die Innenministerin Prokop etwas hätte vertuschen sollen? Das glaubt doch, bitte, überhaupt niemand! Und die Fakten und Daten sind ebenfalls völlig anders. (Beifall bei der ÖVP.)
Zur Frage 6:
Die Frage über die Abläufe und Ermittlungen im Fall „Kampusch“ werden jetzt in einer Evaluierungskommission zu klären sein. Aber ich betone noch einmal – ich habe das schon einige Male gesagt, ich war ebenfalls in der Kriminalistik, ich weiß, wovon ich rede –: Es ist wesentlich leichter, einen Kriminalfall von hinten zu beurteilen, dann, wenn der Täter bekannt ist. Wir müssen eines wissen: dass es Tausende Hinweise gegeben hat und dass 700 Überprüfungen stattgefunden haben. Ich halte daher nichts von Vorverurteilungen, und zwar grundsätzlich, und ich halte auch überhaupt nichts davon, dass man plötzlich hier einen politischen Skandal daraus macht. (Abg. Amon – in Richtung der Grünen –: Schämen Sie sich!)
Meine Damen und Herren, wo bleibt denn da für einen politischen Skandal etwas übrig, wenn man vermutet, dass es vor zehn Jahren irgendeinen Bewertungsfehler der Polizei gegeben hat?! (Beifall bei der ÖVP.)
Deshalb ist es aus meiner Sicht notwendig, dass wir erstens den Weg weitergehen, den wir mit der Adamovich-Kommission eingeschlagen haben. Wir haben den ersten Zwischenbericht innerhalb kürzester Zeit bekommen und konnten ihn im Innenaus-
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