Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 55

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schuss diskutieren. Es hat Präsident Adamovich zugesagt, dass spätestens in vier Mo­naten ab Auftragsvergabe, ab dem Zeitpunkt, zu dem wir ihm den Auftrag erteilt haben, dann der Endbericht vorliegen wird. Dann werden wir diskutieren können, und dann werden wir letztlich auch bewerten können, ob eine politische Untersuchung notwendig ist – und nicht umgekehrt, Herr Abgeordneter und Klubobmann Van der Bellen, so wie Sie das wollen! (Beifall bei der ÖVP.)

Zu den Fragen 7 und 8:

Wie bereits gesagt, die Frage über die Abläufe und Ermittlungen im Fall „Kampusch“ wird jetzt in der Evaluierungskommission zu klären sein. Ich habe vollstes Vertrauen in diese Kommission, in der großartige Persönlichkeiten sind. Herzlichen Dank an alle, die sich bereit erklärt haben, in dieser Kommission mitzutun.

Der Kriminalfall „Kampusch“ ist daher nicht geeignet, hier Parteipolitik zu betreiben. Ob und welche Fehler es tatsächlich gegeben hat, werden die Ergebnisse der Evaluie­rungskommission ergeben.

Was ich aber ausschließen kann – und das betone ich ganz besonders –, ist, dass irgendjemand absichtlich Fehler begangen hat. Niemand hatte auch nur das geringste Interesse daran, dass Frau Kampusch nicht so schnell wie möglich befreit wird. Im Ge­genteil, meine Damen und Herren: Es war das die größte Suchaktion aller Zeiten – mit Tausenden Hinweisen, 700 Befragungen. Also lassen wir das weg!

Eines sage ich Ihnen auch: Wenn es tatsächlich Bewertungsfehler gegeben hat, wenn das letztlich die Kommission dann zum Ausdruck bringt, dann werde ich ebenfalls deut­liche Worte dazu finden.

Ich sage Ihnen auch: Ich habe überhaupt kein Interesse daran, dass man, wenn es tatsächlich Schadenersatzansprüche gibt, die nicht geben soll. Im Gegenteil, und ich kann Ihnen das beweisen: Ich habe bereits am 14. Februar 2008 ein persönliches Gespräch mit dem Rechtsvertreter von Natascha Kampusch, Herrn Rechtsanwalt Dr. Ganzger geführt. Ich bin da an einer absoluten Transparenz sehr interessiert, und ich habe natürlich sofort, nachdem der Zwischenbericht zur Verfügung gestanden war, diesen dem Rechtsanwalt von Natascha Kampusch zur Verfügung gestellt.

Zur Frage 9:

Präsident Adamovich hat festgehalten, dass es hier zu unterschiedlichen Sichtweisen der Personen gekommen sein kann. Insbesondere führt Präsident Adamovich auch die Rechtsfrage der Weisungsbefugnis von Kabinettsmitarbeitern ins Treffen. Und ich habe aufgrund dieser Information des Zwischenberichts auch im Ministerrat diese Informa­tion und diese Wertung weitergegeben, denn es betrifft nicht nur das Innenministerium, sondern alle Ministerien, und ich habe ersucht, dass ganz klar sein soll, dass, wenn Weisungen gegeben werden, das natürlich auftragsgemäß im Interesse des Bundes­ministers gemacht werden muss. Im angeführten Mail-Verkehr ist es jedoch nicht um eine Verhinderung einer Evaluierung oder um eine Vertuschung gegangen.

Nochmals möchte ich hier festhalten, dass der Beamte Haidinger im Innenausschuss bestätigte, dass er während seiner Amtszeit im Bundesministerium für Inneres niemals eine rechtswidrige Weisung bekommen hat. (Ruf bei der ÖVP: Na, bitte!) All jene, die im Innenausschuss dabei waren, wissen, dass einige Male diese Frage gestellt wurde. Beamte Haidinger hat diese beantwortet, indem er sagte: Es hat niemals eine rechts­widrige Weisung gegeben! (Abg. Murauer: Haben Sie das mitgeschrieben, Herr Van der Bellen?)

Zu den Fragen 10 und 11:

Es war immer klar, dass es eine Evaluierung geben wird. Evaluierungen werden durch­geführt, wenn ein Fall tatsächlich abgeschlossen ist, der Aktendeckel geschlossen ist.


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