Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 56

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Das erfolgt nicht mit Bekanntwerden des Täters, sondern dann, wenn die Arbeit der Sonderkommission tatsächlich beendet ist, wenn man sichergehen kann, dass keine neuen Hinweise und Verdächtigungen mehr dazukommen und die begleitenden Ver­fahren abgeschlossen sind.

Im Fall „Kampusch“ sind noch im Jahre 2007 immer wieder neue Theorien bekannt ge­worden, Verdächtigungen und Hinweise aufgetaucht, speziell über die Medien, insbe­sondere durch Privatdetektive. Der Zeitpunkt für den Start der Evaluierung wird jetzt gewählt, da zum jetzigen Zeitpunkt wieder eine Menge von Vorwürfen im Raum stehen und es nicht angeht, dass man jetzt sofort die Evaluierung macht. Mir ist es wichtig, dass wir eine klare Information von einer unabhängigen Kommission bekommen. Ver­trauen wir dieser unabhängigen Kommission!

Zu den Fragen 12 bis 14:

Bei diesen Fragen geht es um die Familie Zogaj. Am 2. Oktober wurde bereits in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ und im „ORF-Mittagsjournal“ von strafrechtlich relevanten Vorwürfen berichtet.

In der „APA 503“ vom 2. Oktober 2007, und zwar um 15.03 Uhr, wurde berichtet, dass einer der Brüder dem Vernehmen nach in Österreich rechtskräftig verurteilt worden war.

Bernt Koschuh sagte – „ORF-Mittagsjournal“ vom 2. Oktober 2007 –: Ein Bruder der 15-Jährigen untergetauchten Arigona ist wegen versuchter gefährlicher Drohung rechtskräftig verurteilt worden. Aber auch gegen den bereits abgeschobenen Vater und einen weiteren Bruder soll ein Strafverfahren laufen. – So im „ORF-Mittagsjournal“.

Im „ZiB“-Interview vom 2. Oktober abends war die Straffälligkeit in der Medienöffent­lichkeit bereits bekannt. Thema war die Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Drohung, wie sie auch bereits im „ORF-Mittagsjournal“ behandelt worden ist.

Es handelt sich also um die §§ 15 und 107 Strafgesetzbuch und nicht, wie im Interview fälschlicherweise angegeben, um § 270. Eine über die in den Medien bereits im Vorfeld verbreiteten Informationen hinausgehende Auskunft wäre nach Abfrage nur in den ein­schlägigen Dateien möglich gewesen.

Zur Frage 15:

Ich gehe davon aus, dass die genannte Straffälligkeit eines Mitgliedes der Familie Zeqaj bereits medial bekannt war, als Landesgeschäftsführer Karner dies öffentlich er­wähnt hat. Eine Übermittlung diesbezüglicher Daten aus dem Kabinett an Herrn Karner schließe ich aus.

Zur Frage 16:

Bei dieser Frage geht es um die „Steyr 50 HS“, um Waffen, die in den Iran verkauft wurden.

Mit Fax vom 15. September 2005 teilte das damalige Bundesministerium für Auswär­tige Angelegenheiten mit, dass eine fortgesetzte Ausfuhr des gegenständlichen Kriegs­materials den außenpolitischen Interessen der Republik Österreich zuwiderlaufen wür­de.

Da der Bescheid aber mit 1. August 2005 befristet war, er also bereits außer Kraft ge­treten war, war ein Widerruf der Bewilligung nicht mehr vorzunehmen.

Ich darf Ihnen zur Erklärung die verschiedenen Teillieferungen vortragen, denn Sie gehen davon aus, insbesondere Abgeordneter Pilz, dass dies vom Außenministerium


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