Aufklärung, ob das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) oder andere Bundeseinrichtungen für parteipolitische Zwecke missbraucht worden sind;
Aufklärung, ob vom BIA oder anderen Bundeseinrichtungen missbräuchliche Informationspolitik betrieben worden ist (wie in den Fällen „Ebergassing“ oder „Briefbomben“);
Aufklärung, ob es im Rahmen der Tätigkeit des BIA oder anderer Bundeseinrichtungen zu gesetzlich nicht gedeckten Überwachungsmaßnahmen insbesondere gegen Politiker gekommen ist;
Aufklärung, ob es im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Aufträge an die Sicherheitsbehörden – insbesondere das BIA – und der dazugehörigen Vorgänge innerhalb des Justizressorts zu unsachlichen Differenzierungen je nach Betroffenem in der Vorgangsweise kam;
Aufklärung darüber, wie polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Vernehmungsprotokolle an die Medien gelangen konnten;
Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller
in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand und
durch Einsicht in sämtli-
che Akten, Verträge, Vorverträge, und sonstige Unterlagen des
Bundesministeriums
für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz, des
Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten (bis 28.2.2007
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) sowie
allfälliger anderer Bundesministerien und Bundeseinrichtungen im
Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte
auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten prüfen.
Begründung:
Der ehemalige Direktor des BKA Dr. Herwig Haidinger hat mit seinen Aussagen in der Sitzung des Innenausschusses vom 5. Februar 2008 auf folgende Sachverhalte hingewiesen (Auszug aus der Aussendung der Parlamentskorrespondenz vom 5. Februar 2008 = OTS 260 vom 5. Februar 2008):
Es sei richtig, dass er von der damaligen Ressortleitung angewiesen wurde, Geldflüsse von der BAWAG oder vom ÖGB an die SPÖ, welche aufgrund von Ermittlungshandlungen durch das BKA hervorkamen, sofort zu berichten und Unterlagen dazu zu übermitteln. Diese Aufträge seien von zwei Mitarbeitern im Kabinett der Bundesministerin Liese Prokop gekommen, und zwar von Bernhard Treibenreif und Andreas Pilsl. Die Anweisung, die Ermittlungshandlungen in diesen Angelegenheiten vor der Nationalratswahl zu beschleunigen, sei auch aus diesem Bereich gekommen. Was die Bekanntgabe von Namen und Ladungsterminen von bekannten Persönlichkeiten betrifft, also wer wann einvernommen wird, wurden diese Informationen entweder von den Pressereferenten oder von Treibenreif und Pilsl angefordert. Auftragsgemäß habe er auch Daten über Geldflüsse an die Ressortleitung übermittelt, einige Tage später habe man dies dann in den Medien nachlesen können.
Bezüglich der Frage, wer den Auftrag erteilt hat, die Unterlagen aus dem BKA noch bevor sie an den Untersuchungsausschuss gehen, an den ÖVP-Klub zu übermitteln, wies Haidinger darauf hin, dass dieser von Kabinettschef Philipp Ita kam. Er habe ihm
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