Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 115

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Aufklärung, ob das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) oder andere Bundeseinrich­tungen für parteipolitische Zwecke missbraucht worden sind;

Aufklärung, ob vom BIA oder anderen Bundeseinrichtungen missbräuchliche Informati­onspolitik betrieben worden ist (wie in den Fällen „Ebergassing“ oder „Briefbomben“);

Aufklärung, ob es im Rahmen der Tätigkeit des BIA oder anderer Bundeseinrichtungen zu gesetzlich nicht gedeckten Überwachungsmaßnahmen insbesondere gegen Politi­ker gekommen ist;

Aufklärung, ob es im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Aufträge an die Sicherheits­behörden – insbesondere das BIA – und der dazugehörigen Vorgänge innerhalb des Justizressorts zu unsachlichen Differenzierungen je nach Betroffenem in der Vorgangs­weise kam;

Aufklärung darüber, wie polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Vernehmungsproto­kolle an die Medien gelangen konnten;

Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorge­sehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in sämtli-
che Akten, Verträge, Vorverträge, und sonstige Unterlagen des Bundesministeriums
für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (bis 28.2.2007 Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) sowie allfälliger ande­rer Bundesministerien und Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Unter­suchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwort­lichkeiten prüfen.

Begründung:

Der ehemalige Direktor des BKA Dr. Herwig Haidinger hat mit seinen Aussagen in der Sitzung des Innenausschusses vom 5. Februar 2008 auf folgende Sachverhalte hinge­wiesen (Auszug aus der Aussendung der Parlamentskorrespondenz vom 5. Februar 2008 = OTS 260 vom 5. Februar 2008):

Es sei richtig, dass er von der damaligen Ressortleitung angewiesen wurde, Geldflüsse von der BAWAG oder vom ÖGB an die SPÖ, welche aufgrund von Ermittlungshandlun­gen durch das BKA hervorkamen, sofort zu berichten und Unterlagen dazu zu übermit­teln. Diese Aufträge seien von zwei Mitarbeitern im Kabinett der Bundesministerin Liese Prokop gekommen, und zwar von Bernhard Treibenreif und Andreas Pilsl. Die Anweisung, die Ermittlungshandlungen in diesen Angelegenheiten vor der National­ratswahl zu beschleunigen, sei auch aus diesem Bereich gekommen. Was die Be­kanntgabe von Namen und Ladungsterminen von bekannten Persönlichkeiten betrifft, also wer wann einvernommen wird, wurden diese Informationen entweder von den Pressereferenten oder von Treibenreif und Pilsl angefordert. Auftragsgemäß habe er auch Daten über Geldflüsse an die Ressortleitung übermittelt, einige Tage später habe man dies dann in den Medien nachlesen können.

Bezüglich der Frage, wer den Auftrag erteilt hat, die Unterlagen aus dem BKA noch bevor sie an den Untersuchungsausschuss gehen, an den ÖVP-Klub zu übermitteln, wies Haidinger darauf hin, dass dieser von Kabinettschef Philipp Ita kam. Er habe ihm


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