schen Tribunal mutiert, in dem Objektivität, Sachlichkeit und Transparenz eine bloß untergeordnete Rolle spielen.
Dieser Umstand wurde etwa von Michael Fleischhacker in seinem „Presse“-Leitartikel vom 8. Februar 2008 treffend auf den Punkt gebracht – ich zitiere –:
„Untersuchungsausschüsse werden in Österreich nicht, wie in entwickelten Demokratien, als Instrumente zur Klärung der politischen Verantwortung für strafrechtlich geklärte Vorgänge verstanden, sondern als verfassungsmäßige Dreckschleudern, die von dubiosen Figuren wie Peter Pilz mit Müll gefüllt werden, den ein Richter, der sein Amt einigermaßen ernst nimmt, nicht akzeptieren würde.“ – Zitatende. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind Vorwürfe, die uns als Parlamentariern doch zu denken geben sollten. Wir sollten alles daransetzen, dass der Untersuchungsausschuss als Kontrollinstrument in der Praxis wieder seiner eigentlichen Zielsetzung entsprechend praktiziert wird. Die ÖVP hat daher im Geschäftsordnungs-Unterkomitee auch eine Reihe von konkreten Vorschlägen vorgelegt, die darauf abzielen, die für Untersuchungsausschüsse geltende Verfahrensordnung zu verbessern, um ein effizienteres und objektiveres Verfahren zu garantieren. Leider sind wir diesbezüglich bei den anderen Fraktionen auf wenig Diskussionsbereitschaft gestoßen. (Abg. Scheibner: Das stimmt aber nicht!)
Auch an dieser Haltung sehen wir deutlich, worum es bei der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in Wahrheit geht. Es geht den Antragstellern nicht um objektive, sachliche, transparente und tatsächlich an Kontrolle und Aufklärung interessierte Untersuchungen, sondern es geht ihnen um politische Anschüttungen. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, entspricht nicht unserem Verständnis von Kontrolle und politischer Verantwortung! (Beifall bei der ÖVP.)
Abschließend möchte ich noch einmal unseren Standpunkt präzisieren: ja zur Kontrolle, und zwar durch die dazu berufenen Stellen, und nein zu einem politischen Tribunal. Ich sage auch ein klares Nein zu einem Untersuchungsausschuss, der sich als Parallelgerichtsbarkeit aufspielen will. Gemäß den Ausführungen auf Seite 4 des vorliegenden Antrags soll ja nicht nur die politische, sondern auch die rechtliche Verantwortung geprüft werden. Die Prüfung rechtlicher Verantwortlichkeit ist aber Aufgabe der Gerichte, und eines hat Herr Pilz geflissentlich verschwiegen, als er kritisiert hat, dass die vom Herrn Innenminister einberufenen Kommissionen nur ineffizient prüfen können: Es prüfen nämlich bereits die Gerichte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Nun sollen wir uns hier im Parlament als Parallelrichter aufspielen. – Also wenn Sie glauben, dass Parlamentarier die besseren Richter sind, bitte, dann sollten wir über unser Justizsystem nachdenken. Vor allem vonseiten der SPÖ, die ja die Justizministerin stellt, finde ich dieses mangelnde Vertrauen in die Justiz eigentlich schon sehr bedenklich. (Beifall bei der ÖVP.)
Es scheint Sie auch nicht zu stören, dass durch einen parallelen Untersuchungsausschuss die bereits eingeleiteten Ermittlungen der von Innenminister Platter eingesetzten Kommissionen und der Staatsanwaltschaft behindert werden. Es scheint Sie auch nicht zu stören, dass ein Untersuchungsausschuss, der parallel zu gerichtlichen Verfahren eingesetzt wird, zwangsläufig ergebnislos bleiben wird, weil sich wichtige Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss der Aussage enthalten werden. Ich verweise auf den Bankenausschuss. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.)
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