Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 56

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Sollte dieser Sicherheitsbericht ein Hilfsmittel für die interessierte Bevölkerung, insbe­sondere für den interessierten und engagierten Abgeordneten draußen sein, so glaube ich, dass er hauptsächlich ein Hilfsmittel für die ÖVP-Strategen ist, ein Schönfärbe-Be­richt, jedenfalls aber kein Sicherheitsbericht. Und ich werde Ihnen gleich den Beweis dafür liefern. (Abg. Dipl.-Ing. Missethon: Fakten!)

Erstens einmal: Der Bürger unterlässt es natürlich, insbesondere zur Nachtzeit, zu der er insbesondere im ländlichen Bereich versperrte Posten antrifft, Anzeige zu erstatten, wenn er keine Anzeigebestätigung für seine Versicherung benötigt. Also kann dieser Sicherheitsbericht schon gar keine wirkliche Aussagekraft haben.

Aber ich komme jetzt zu dem, mit dem sich auch Kollege Kößl beschäftigt hat. Ein biss­chen umfassender solltest du das Hohe Haus schon informieren. Wenn zum Beispiel jahrelang – damit sind wir bei der Zählweise – eines der häufigsten Delikte, der Briefta­schendiebstahl – in einer Brieftasche befinden sich normalerweise eine Bankomatkar­te, ein Führerschein und selbstverständlich auch Bargeld –, als drei strafrechtliche Tatbestände, die im Strafrecht normiert sind, angezeigt und eingespeichert und, wie gesagt, auch so gezählt wurden, so kann man doch jetzt nicht per Dienstbefehl vom Mai 2007 anordnen, jetzt geben wir nur mehr das sogenannte führende, das schwerere Delikt ein.

Da hätte man im Ministerium die Energie aufbringen müssen, anzuordnen, mindestens fünf Jahre zurück die anderen beiden Delikte, die Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, auch herauszunehmen. (Abg. Öllinger: Stimmt!) Dann wäre der Wahrheitsgehalt der Kriminalitätsstatistik entsprechend. Das ist allerdings nicht der Fall. (Beifall bei der FPÖ.) Und das hat diese Fraktion, die den Minister stellt, immer ausgenützt. Sie haben mit der Informationsüberfrachtung des Bürgers spekuliert und damit, dass er das nicht wahrnimmt. Ich bin gerne bereit, die Bevölkerung darüber zu informieren, dass das ganz einfach nicht stimmt. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis. Und im Dienstbefehl hat es dieser sehr fleißige Generalmajor ja zum Ausdruck gebracht; das kann man nachlesen.

Weiters zur Zählweise: Wenn in einer Tiefgarage beispielsweise fünf Autos aufgebro­chen werden und das als eine Tat gilt, weil der Täter in einer einzigen emotionalen Tat eben das in einer Tateinheit vollführt und vollbringt, dann kann das meines Erachtens trotzdem nicht als eine Tat gezählt werden, sondern das muss als fünf Taten gezählt werden (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ), weil auch bei der Auf­klärung jedes Fahrzeug als einzelne Tat zählt. Wenn also zum Beispiel an einem Tat­ort bei fünf Autos eine Aufklärung erfolgt, dann handelt es sich um fünf aufgeklärte Ta­ten, während es sich vorher um nur eine Tat gehandelt hat. Bitte, die Damen und Her­ren Abgeordneten mögen das einmal zur Kenntnis nehmen. Kollege Chefinspektor (Abg. Kößl: Meinst du mich?) – richtig! –, du solltest das wissen, aber du agierst hier wider besseres Wissen. Du solltest die Bevölkerung richtig informieren, das wäre in diesem Fall angebracht. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt wird schon wieder der Versuch unternommen, in einer anderen Deliktsgruppe umzuorganisieren. Man will nämlich die Spezialisten der EGS Suchtgift in die Kriminal­direktion III eingliedern, wo sie mit anderen Aufgaben überfrachtet werden und somit nicht mehr all ihre Energie für den Bereich Suchtgift einsetzen können. Jetzt wissen aber alle Polizisten, dass das eine Deliktsgruppe ist, die erst öffentlich und transparent wird, wenn Polizisten in diesem Bereich wirklich zu ermitteln und zu arbeiten beginnen.

Man setzt aber genau dort an, dass man die Polizisten dort nicht arbeiten lässt; die Po­lizisten, die dort arbeiten würden und natürlich für schlechte Statistiken sorgen würden, was eigentlich gut wäre – das wäre nämlich die Wahrheit der Bevölkerung gegenüber,


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