Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 71

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bruchsdiebstahl halbiert, Verurteilungen nach dem Suchtmittelgesetz deutlich zurück­gegangen. Bei den leichten Körperverletzungen gibt es einen leichten Anstieg, dafür einen Rückgang bei den schweren Körperverletzungen.

Ich meine, das ist eine gute Entwicklung. Man sollte hier auch einmal klar zum Aus­druck bringen, dass man dieser Panikmache ein Ende setzen muss. Freuen wir uns über diese Entwicklung! (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt auch Studien, die davon ausgehen, dass es, wenn man NichtösterreicherInnen und ÖsterreicherInnen in gleicher Lebenslage vergleicht, überhaupt keinen Unter­schied in der Kriminalitätsrate gibt. Was heißt das? – Die Schlussfolgerung liegt klar auf dem Tisch: Die Debatte Inländer/Ausländer im Zusammenhang mit Kriminalität ist der falsche Pfad. Es geht darum, gesellschaftspolitisch Chancen für alle zu eröffnen.

Der zweite Punkt ist eine Debatte, die im Jänner geführt wurde. Der Herr Innenminister war führend beteiligt. Es ist die Debatte um die Jugendkriminalität. Auch da hat sich alles in Luft aufgelöst. Hätte die ÖVP damals mehr hingeschaut, hätten wir uns diese Debatte erspart. Damals war die Annahme, dass die Jugendkriminalität gestiegen ist. Tatsache ist, die Anzeigenstatistik würde das ausweisen, aber Tatsache ist auch, die Verurteilungen gehen seit 50 Jahren kontinuierlich zurück. Es kann also gar nicht da­von die Rede sein, dass wir eine Zunahme an Jugendkriminalität erleben, sondern das Gegenteil ist der Fall.

Das heißt nicht, dass es nicht in einzelnen Deliktsgruppen Zunahmen gibt, Stichwort: Handy-Diebstahl. Das ist klar, neue Technologien schlagen sich natürlich auch statis­tisch nieder. Tatsache ist, es gibt keinen Grund zur Panik. Man muss in einzelnen Be­reichen schauen, was zu tun ist. Aber wir können davon ausgehen, Herr Bundesminis­ter, dass es im Bereich der Jugendkriminalität kein Problem gibt, das gravierender wä­re als in den letzten Jahren.

Ich hoffe auch, dass mit der Niederlage von Ministerpräsident Koch in Hessen die De­batte um die Erziehungslager beendet ist. Ich weiß nicht, ob Herr Missethon im Feb­ruar schon auf seiner Erkundungstour war. Wir haben jedenfalls nichts gehört. Viel­leicht will er uns darüber berichten. Ich glaube, es gibt einen Weg und den zeichnen auch alle Jugendrichter vor. Wir brauchen mehr Diversion und weniger Verschärfun­gen.

Und wenn ich das Stichwort „Diversion“ sage, dann möchte ich noch einen Satz anbrin­gen: Erwachsenen-Diversion. Die Statistik 2006 weist aus, dass die diversionellen Erle­digungen zurückgehen. Das heißt, es gibt weniger außergerichtlichen Tatausgleich, es gibt weniger Bußgeldzahlungen, es gibt weniger Bewährungshilfe statt Verurteilung. Das wird von den Staatsanwälten als alarmierend angesehen.

Ein Beispiel, das jüngst in den Medien diskutiert wurde, zeigt, wie wichtig Diversion ist. Sie wissen, angeblich ist 1999 ein Mitarbeiter des Innenministers wegen irgendeiner Sa­che im Zusammenhang mit Handyfreisprechanlagen verurteilt worden. Damals hat es das Mittel der Diversion noch nicht gegeben, später wurde es eingeführt. Ich glaube, das wäre ein Fall für die Diversion gewesen, und das wäre auch gut so gewesen.
Ein Fehltritt sollte jemandem nicht länger nachhängen, denn jemand, der nicht die Fürsprache des Innenministers hat, sondern in der Privatwirtschaft arbeitet, hät-
te wahrscheinlich mit so einer Situation ein gravierendes Problem. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Wir wollen nicht, dass aus einer Dummheit heraus jemand in seinem persönlichen Fortkommen behindert wird. Und insofern ist die Diversion ein gutes Mittel und gehört ausgebaut. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.37

 


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