Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 73

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Zweiter Punkt – ich habe das hier schon oft angesprochen, es ist das aber weniger eine Sache für die Bundesregierung, sondern eine für die Justiz –: Ich glaube nach wie vor, dass es in der Gesetzeslage eine Schieflage zwischen Gewalt- und Vermögensde­likten gibt, und zwar sowohl bei der Strafdrohung als auch bei der Strafzumessung.

Es ist schon richtig: Wenn jemand durch seine Handlungen einen Vermögensschaden bewirkt, dann soll er bestraft werden. Keine Frage. Er soll auch, wenn möglich, den Schaden wiedergutmachen. Nur: Bei Vermögensdelikten ist es wenigstens noch mög­lich, den Schaden wiedergutzumachen – bei Gewaltdelikten ist das in der Regel nicht der Fall! Auch sogenannte kleine Delikte, leichte Körperverletzung oder auch weniger grobe Sexualdelikte, führen oft zu „lebenslang“, nämlich lebenslang für das Opfer, weil sich das Opfer oft sein Leben lang nicht von dieser Straftat erholen kann. Für die Täter gibt es in diesen Fällen oft nur Bagatellstrafen, vielleicht auch noch Diversion und an­dere Dinge. Ich meine, das ist eine Schieflage, die man in den Gesetzen, im Strafge­setzbuch korrigieren muss. (Beifall beim BZÖ.)

Nächster Punkt: Die Polizei schützen, ja, das ist notwendig. Es hilft nichts, wie uns Kol­lege Pendl immer wieder eindrucksvoll hier vor Augen führt, dass man sich bei den Justizbeamten und bei den Polizeibeamten und auch bei den Soldaten bedankt. Das ist wunderbar, das ist schön, aber man muss die Solidarität auch dann zeigen, wenn es darauf ankommt, wenn unsere Exekutive etwa wieder durch die Medien und durch öf­fentliche Debatten gezerrt wird: Warum hat der geschossen? Hat man da zu viel Ge­walt angewendet? Dort, wo etwas schiefgeht, muss aufgeklärt werden, muss es auch Konsequenzen geben, selbstverständlich, aber es darf nicht sein, dass ein Exekutivbe­amter, wenn es notwendig wird, die Waffe zu ziehen, vorher drei Mal überlegen muss: Was passiert mit mir, wenn ich jetzt schieße und der rechtschaffenen Bevölkerung jene Sicherheit gebe, die sie verlangt?

Wir müssen der Exekutive zeigen, dass sie sich an die Gesetze halten muss, wir aber bei Erfüllung des Auftrages, die Sicherheit Österreichs zu gewährleisten, jederzeit zu ihr stehen. (Beifall beim BZÖ.)

Nächster Punkt: Ausländerkriminalität. – Die Beschwichtigungen diesbezüglich Ihrer­seits (in Richtung ÖVP) kann ich nicht nachvollziehen. Ob die Zahlen jetzt leicht gestie­gen oder zurückgegangen sind, und Sie können bei dem Gefälle der Ausländerkrimina­lität auch noch die Einbürgerungen heranziehen: Tatsache ist, dass es einen überpro­portionellen Anteil bei den Delikten gibt, und zwar sowohl bei den Anzeigen als auch bei den Verurteilungen, und dagegen muss man etwas tun! Deshalb sind auch Signale wie: Ausländer werden nach der Hälfte der Strafzeit abgeschoben, falsch. Das ist eine Einladung, meine Damen und Herren, für diese Tätergruppe.

Selbstverständlich muss man auch dagegen etwas tun, wenn politische Auseinander­setzungen aus den Heimatländern in Österreich ausgetragen werden. Demonstrations­recht, Versammlungsrecht gilt für alle, keine Frage, aber gewalttätige Auseinanderset­zungen haben hier in Österreich nichts verloren – egal, woher diese Herrschaften kom­men. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Letzter Punkt: Jugendkriminalität. Auch da sehen wir, meine Damen und Herren, dass Gewalt an Jugendlichen eine furchtbare Sache ist, vor allem wenn es um die le­benslang andauernden Folgen geht. Das ist entsprechend zu ahnden. Auf der anderen Seite müssen wir auch immer wieder feststellen, dass die Gewaltbereitschaft unter Ju­gendlichen und von Jugendlichen zunimmt, auch von Jugendlichen, die noch nicht strafmündig sind.

Ich betone an dieser Stelle noch einmal: Es geht nicht darum, Kinder einzusperren, das ist überhaupt keine Frage! Wir betonen auch immer wieder, dass das Jugendstrafrecht in Österreich so modern und zielführend ist, wenn es darum geht, Jugendliche von der


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