Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 79

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selbst wenn sie für die Jugendlichen einschreiten, für die positive Gestaltung ihres wei­teren Lebens, wenn sie sie heim und wohin auch immer bringen, wenn sie sie auf je­den Fall aus irgendeiner Kriminalitätstat herausreißen, um positiv für ihre Zukunft zu wirken. Was passiert danach? – Die Polizei ist immer negativ belastet, sie „kriegt eine über die Rübe“, um es einmal salopp zu sagen. Das kann auch nicht der Zugang sein, wenn die Polizei positiv für unsere Jugendlichen und in weiterer Folge auch positiv für die Zukunft unseres Landes wirkt.

Es sei mir auch gestattet, etwas zum Haftentlastungspaket festzuhalten. Es wurde auf die Ausländerzahlen eingegangen; ich kann jetzt leider Kollegin Weinzinger, aber auch Kollegen Steinhauser nicht ganz Recht geben. Von 2006 auf 2007 sind die angezeig­ten Täter unter den Fremden relativ gleich geblieben; das heißt, da hat es sicher kei­nen Rückgang gegeben. Sehr wohl war es aber so – das gebe ich auch wieder zu – bei den Verurteilungen. Aber wenn man sich die absoluten Zahlen ansieht, zeigt sich Folgendes: 1999 gab es, bei sämtlichen Nationen mit fremden Kriminellen, 40 848 fremde Kriminelle; im Jahr 2006 waren es 45 954. Das heißt, da ist ein Anstieg zu ver­zeichnen, dem auch entgegengewirkt werden muss.

Gerade wenn man die Zahlen im Vollzug kennt, weiß man, dass in den Haftanstalten zwischen 40 und bis zu 90 Prozent Ausländer sitzen und dass dies mit ein Grund dafür ist, dass diese Anstalten überfüllt sind. Da außerdem keine weiteren Haftanstalten – so gut wie keine, gerade einmal eine in Wien ist jetzt in Planung – errichtet werden, ist praktisch eine Katastrophe im Entstehen, da wir nicht vorausplanen und nicht rechtzei­tig Vorsorge treffen, um Hafträume zu schaffen.

Der Weg, durch das Haftentlastungspaket Ausländer vorzeitig freizulassen, ist sicher­lich der falsche. Das zeigt sich, wenn man diese Lösung mit der Verurteilungsgrenze von drei Jahren Haft heranzieht und weiß, was man alles angestellt haben kann und welches Gewaltpotential man als Täter in sich haben kann, um zu bis zu drei Jahren Haft verurteilt zu werden. Diese Personen werden dann vorzeitig aus der Haft entlas­sen, nur mit dem Versprechen, in ihre Heimat zurückzukehren. Sie werden von Voll­zugsbeamten an die Grenze geführt und in die vermeintliche Heimat nur mit dem Sa­ger verabschiedet: Nicht mehr zurückkommen, sonst wirst du wieder eingesperrt!

Es handelt sich dabei meistens um Berufskriminelle, die in ihrer Heimat keine Zukunft sehen. Daher ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass sie wieder in ihr hauptsächli­ches „Berufsumfeld“ zurückkommen, hierher, wo sie ihrer Tätigkeit nachgehen können. Da ist es schon fraglich – oder eigentlich auch wieder nicht fraglich –, wenn man sich das Bild hier auf der Regierungsbank ansieht: Justizministerium und Innenressort sit­zen weit auseinander. Normalerweise haben die zwei Verantwortungsträger hier zu­sammenzusitzen und gemeinsam für die Sicherheit in Österreich zu arbeiten. (Beifall beim BZÖ.)

Hier wird von einer Seite, vom Justizressort, die Verantwortung abgeschoben: Das In­nenressort soll zahlen, die Polizisten sollen erneut ihre Gesundheit aufs Spiel setzen und für die österreichische Bevölkerung erneut tätig werden, um diese Personen er­neut in Haft zu bringen. Die Justiz soll erneut tätig werden, diese Personen erneut ver­urteilen – und dann kommt nach dem letzten Beschluss der Bundesregierung der gro­ße Gesetzgeber daher, fährt über rechtskräftige Urteile drüber und entlässt diese Per­sonen vorzeitig aus der Haft!

Das ist der falsche Weg, das hat keine Zukunft für Österreich. Das ist ein Schaden für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


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