Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 81

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den Behauptung zu beginnen, dem den berichtigten Sachverhalt gegenüberzustellen und keine politische Wertung vorzunehmen. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.11.56

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist un­wahr, wenn Kollege Gahr mir unterstellt, ich hätte subjektiv verunsichert. (Abg. Gahr: 2004!)

Vielmehr ist wahr, dass ich in meiner Rede ausschließlich aus Anfragen beziehungs­weise aus der „Tiroler Tageszeitung“ wortwörtlich zitiert habe. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

12.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Kollege, ich bitte Sie, den § 58 der Ge­schäftsordnung für die nächste tatsächliche Berichtigung noch einmal zu studieren.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.12.31

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­ter! Werter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Sicherheitsbedürfnis unserer Bevöl­kerung ist eines der höchsten Güter. Diesbezügliche Umfragen zeigen auf, dass innere Sicherheit im Wertekatalog der Österreicherinnen und Österreicher ganz oben steht. Es ist daher eine Hauptaufgabe der Politik, dieses Sicherheitsbedürfnis in Österreich zu garantieren.

Ein Blick auf die statistischen Materialien zeigt folgenden Trend auf: Lag die Gesamt-Kriminalität in Österreich im Jahr 1999 noch unter 500 000 angezeigten Delikten, so stieg sie bis zum Jahr 2007 auf rund 600 000 Delikte an. Es sind also in diesem Zeit­raum 100 000 Delikte dazugekommen – 100 000 Delikte, die den Österreicherinnen und Österreichern ihr Recht auf Sicherheit beschneiden!

Dies wäre aus meiner Sicht noch nicht so dramatisch. Dramatisch ist aber der Abfall der Aufklärungsquote von 51,4 Prozent der angezeigten Fälle im Jahr 1999 auf 39,4 Prozent im Jahr 2007. Es gibt also 100 000 Delikte mehr, aber die Aufklärungs­rate ist um 12 Prozent gefallen!

Man muss sich daher die Frage stellen: Was ist dazwischen passiert? – Auf der einen Seite gab es die Polizeireform unter dem Stichwort „team 04“, die insbesondere die Zu­sammenlegung von Polizei und Gendarmerie bewirkte. Daher muss man sich die Fra­ge stellen: War die „team 04“-Reform erfolgreich? – Ich muss Ihnen aufgrund der vor­gelegten Zahlen sagen: nein! (Abg. Großruck: Eure Minister haben nichts zusammen­gebracht!)

Auf der anderen Seite stehen – lassen Sie mich das so formulieren – Verdächtigungen im Raum, dass unter Bundesminister Strasser damit begonnen wurde, Personalent­scheidungen nicht nach Qualifikation, sondern nach Farbenspielen zu treffen. Da gab es eben nur eine Farbe, die für Herrn Bundesminister Strasser wichtig war. (Abg. Ing. Kapeller: Rot-weiß-rot!) Wenn Sie meinen, rot-weiß-rot ist schwarz, dann war die­se Farbe für ihn richtig, Herr Kollege.

Auch diese Personalentscheidungen dürften den Sicherheitsapparat nicht gestärkt, sondern eher geschwächt haben. Wir haben Tausende Polizistinnen und Polizisten, die Tag für Tag (Abg. Großruck: Geschwächt in Wien sind sie! Die Polizei in Wien ...!) und Nacht für Nacht ihren Dienst für die Österreicherinnen und Österreicher versehen, und es gibt Umfragen der Personalvertretung, wonach eine hohe Frustration bei den Poli­zistinnen und Polizisten festzustellen ist.

 


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