Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 84

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Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ein besonderes Problem ansprechen. Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Wir sind insbeson­dere in den letzten Tagen mit einer neuen Dimension der Kriminalität konfrontiert, bei der Repräsentanten des Staates und Politiker nicht nur angegriffen, sondern gegen diesen Personenkreis auch tätlich vorgegangen wird. Ich meine das Attentat auf den Bürgermeister von Spitz, die Attentatsversuche in Oberösterreich auf einen oberöster­reichischen SP-Landtagsabgeordneten, aber ich meine auch ganz konkret den Fall der Salzburger Staatsanwältin, deren Büro gestern von einem Frühpensionisten, der mehr­fach einschlägig verurteilt worden war, attackiert wurde.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass sich dieses Haus nicht nur mit allem Nachdruck dagegen auszusprechen hat, sondern dass dafür auch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, dass Richter und Staatsanwälte, Politiker – gleichgültig, auf welcher Ebene – ihren Aufgaben nachgehen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) – Das Gewaltmonopol des Staates muss in dieser Frage gesichert werden.

Herr Bundesminister Platter, ich möchte nun ein besonderes Problem ansprechen. Die Sozialdemokratische Partei hat sich dazu bekannt und bekennt sich zum Prümer Ver­trag. Der Prümer Vertrag soll nun ins Gemeinschaftsrecht übernommen werden. Jetzt kann man darüber diskutieren, wie das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene war, aber eines war interessant: Der Europäische Datenschutzbeauftragte, Pe­ter Hustinx, hat den Prümer Vertrag sogar gelobt, weil er als einziges Polizeigesetz, in dem es um Datenaustausch geht, ganz konkrete Datenschutzbestimmungen beinhal­tet. Peter Hustinx hat auch darauf hingewiesen, dass der länderübergreifende Daten­austausch zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität notwendig ist.

Herr Bundesminister, die Sozialdemokratische Partei bekennt sich zum Prümer Ver­trag, womit wir aber nicht einverstanden sein können, ist der Alleingang Deutschlands, ein Alleingang, der es den USA ermöglichen sollte, Zugriff auf die Daten, die der Prü­mer Vertrag zum Inhalt hat, zu bekommen. – Ich sage es ihnen ganz klar: Diese Vor­gangsweise wird von unserer Fraktion mit allem Nachdruck abgelehnt.

Der deutsche Beauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat das gestern auch ganz klar formuliert. Er hat darauf hingewiesen, dass das amerikanische Datenschutzgesetz nur für amerikanische Bürger gilt und für Personen, die sich dort langfristig aufhalten. Die europäischen Daten, Herr Bundesminister, sind durch die amerikanische Gesetz­gebung nicht geschützt, und jene in Amerika entsprechen nicht den europäischen Da­tenschutzstandards.

Herr Bundesminister Platter, der Appell der sozialdemokratischen Fraktion an Sie lau­tet wie folgt: Verhindern Sie auf europäischer Ebene, dass Amerika einen unmittelba­ren Zugriff auf diese Datenbestände bekommt!

Der österreichische Datenschutzrat hat sich mit dem Prümer Vertrag mehrfach aus­einandergesetzt, zuletzt letzte Woche. Wir stehen zu diesem Vertrag, weil wir ihn für sinnvoll erachten, weil er eben Datenschutzbestimmungen enthält. Mit einer Anbindung an Amerika würde dieses Datenschutzsystem unterlaufen werden, und das ist von un­serer Warte aus nicht zu akzeptieren.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur darauf hinwei­sen, dass auch ich gerne über den Sicherheitsbericht 2007 diskutieren würde – uns lie­gen die Sicherheitsberichte 2005 und 2006 vor. Wir sind auf die neuen Zahlen ge­spannt, speziell wo sie die neuen Kriminalitätsformen, insbesondere die Computer- und Internetkriminalität, betreffen. Denn, Hohes Haus: Hände hoch! Geld oder Leben!, die­ser Spruch ist vorbei, den kennt man nur noch aus alten Kriminalfilmen.

 


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