Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 172

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amtlichen Verlautbarungen des ÖSTAT angewiesen, die im Februar erfolgen, und mit dieser Verlautbarung ist eben deutlich geworden, dass, wenn wir nicht noch als Ge­setzgeber eingreifen, eine Erhöhung um 3,6 Prozent erfolgen müsste, eine Erhöhung, die im Vergleich zur durchschnittlichen Jahresinflation natürlich nicht gerechtfertigt wä­re und sich so quasi ein Zufallswert auf lange Zeit in einer Mieterhöhung abbilden würde.

Wir haben uns darauf geeinigt, da auf den Jahresdurchschnittswert von zirka 2,2 Pro­zent zu gehen, und ein kleines Rechenbeispiel macht deutlich, dass das doch eine sehr kräftige Ersparnis mit sich bringen kann. Umgerechnet auf eine Miete von 500 € im Monat erbringt diese von uns jetzt vorgeschlagene neue Regelung eine Einsparung von netto 84 €, und wenn die Umsatzsteuer dazu gerechnet wird von mehr als 92 €, jetzt gerechnet auf ein Jahr.

Ich weiß, es hätte auch andere Modelle gegeben, aber das jetzt vorgeschlagene Mo­dell mit einem Schwellenwert von 5 Prozent sofort würde leider bedeuten, dass zwar einige Monate lang jetzt nichts gezahlt wird, aber wenn die Entwicklung so weiter geht, ausgerechnet im Dezember dieses Jahres eine sehr kräftige Erhöhung der Richtwerte erfolgen müsste. Und ich denke, es ist besonders unangenehm für die Haushalte, wenn sie ausgerechnet im Dezember mit einer sehr hohen Anhebung ihrer Mieten kon­frontiert werden.

Der jetzige Vorschlag steht nicht für sich allein. Das kann ich hier gerne bekräftigen, und Herr Dr. Sonnberger wird mir zustimmen. Wir haben vereinbart, im Rahmen einer ohnehin anstehenden Novellierung des Mietrechtsgesetzes und anderer Teile des Wohnrechtes eine Angleichung hinsichtlich der Indexklauseln vorzunehmen – es gibt ja hier schon eine ziemliche Verwirrung, die durch die verschiedenen Klauseln ausgelöst wird – und zu schauen, dass wir auch für die Richtwertindexberechnung auf diesen 5-Prozent-Wert kommen. Ziel sollte es sein, dass wir beziehungsweise die Mieter im nächsten Jahr mit keiner weiteren Erhöhung konfrontiert werden.

Es sind für den Herbst auch weitere Regelungen geplant, die auf Basis einer Sozial­partnereinigung, die es hier seit kurzem gibt, durchaus auch sehr stark in Richtung Ent­lastung der Mieter wirken können, und es wird auch von den Sozialpartnern anerkannt, dass die doch sehr mieterfreundliche Judikatur des Obersten Gerichtshofes in das gel­tende Recht auch direkt eingearbeitet wird.

Also es bleibt nicht bei diesem Schritt, und ich danke jetzt schon allen, die bereit wa­ren, diesen kleinen, aber sehr, sehr wichtigen, vor allem ökonomisch für viele sehr wichtigen Schritt dadurch zu unterstützen, dass sie zugestimmt haben, dass morgen eine Sitzung des Bautenausschusses stattfinden kann. Mir wäre es auch lieber gewe­sen, wenn diese Entwicklungen vorzeitig absehbar gewesen und ausführlichere Bera­tungen und vielleicht auch jetzt schon ein umfassenderes Paket möglich gewesen wä­ren. Das ist durch den Ablauf, der hier gegeben ist, leider so nicht möglich gewesen.

Aber machen wir diesen ersten kleinen Schritt. Diejenigen, die von diesen Mieterhö­hungen betroffen sind – das sind immerhin 350 000 Haushalte in Österreich –, werden es sicher diesem Haus danken, wenn wir in dieser Form diese eine überproportionale und nicht gerechtfertigte Anhebung verhindern können. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dipl.-Ing. Klement.)

17.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Groß­ruck. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.59.19

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Vor einigen


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