amtlichen Verlautbarungen des ÖSTAT angewiesen, die im Februar erfolgen, und mit dieser Verlautbarung ist eben deutlich geworden, dass, wenn wir nicht noch als Gesetzgeber eingreifen, eine Erhöhung um 3,6 Prozent erfolgen müsste, eine Erhöhung, die im Vergleich zur durchschnittlichen Jahresinflation natürlich nicht gerechtfertigt wäre und sich so quasi ein Zufallswert auf lange Zeit in einer Mieterhöhung abbilden würde.
Wir haben uns darauf geeinigt, da auf den Jahresdurchschnittswert von zirka 2,2 Prozent zu gehen, und ein kleines Rechenbeispiel macht deutlich, dass das doch eine sehr kräftige Ersparnis mit sich bringen kann. Umgerechnet auf eine Miete von 500 € im Monat erbringt diese von uns jetzt vorgeschlagene neue Regelung eine Einsparung von netto 84 €, und wenn die Umsatzsteuer dazu gerechnet wird von mehr als 92 €, jetzt gerechnet auf ein Jahr.
Ich weiß, es hätte auch andere Modelle gegeben, aber das jetzt vorgeschlagene Modell mit einem Schwellenwert von 5 Prozent sofort würde leider bedeuten, dass zwar einige Monate lang jetzt nichts gezahlt wird, aber wenn die Entwicklung so weiter geht, ausgerechnet im Dezember dieses Jahres eine sehr kräftige Erhöhung der Richtwerte erfolgen müsste. Und ich denke, es ist besonders unangenehm für die Haushalte, wenn sie ausgerechnet im Dezember mit einer sehr hohen Anhebung ihrer Mieten konfrontiert werden.
Der jetzige Vorschlag steht nicht für sich allein. Das kann ich hier gerne bekräftigen, und Herr Dr. Sonnberger wird mir zustimmen. Wir haben vereinbart, im Rahmen einer ohnehin anstehenden Novellierung des Mietrechtsgesetzes und anderer Teile des Wohnrechtes eine Angleichung hinsichtlich der Indexklauseln vorzunehmen – es gibt ja hier schon eine ziemliche Verwirrung, die durch die verschiedenen Klauseln ausgelöst wird – und zu schauen, dass wir auch für die Richtwertindexberechnung auf diesen 5-Prozent-Wert kommen. Ziel sollte es sein, dass wir beziehungsweise die Mieter im nächsten Jahr mit keiner weiteren Erhöhung konfrontiert werden.
Es sind für den Herbst auch weitere Regelungen geplant, die auf Basis einer Sozialpartnereinigung, die es hier seit kurzem gibt, durchaus auch sehr stark in Richtung Entlastung der Mieter wirken können, und es wird auch von den Sozialpartnern anerkannt, dass die doch sehr mieterfreundliche Judikatur des Obersten Gerichtshofes in das geltende Recht auch direkt eingearbeitet wird.
Also es bleibt nicht bei diesem Schritt, und ich danke jetzt schon allen, die bereit waren, diesen kleinen, aber sehr, sehr wichtigen, vor allem ökonomisch für viele sehr wichtigen Schritt dadurch zu unterstützen, dass sie zugestimmt haben, dass morgen eine Sitzung des Bautenausschusses stattfinden kann. Mir wäre es auch lieber gewesen, wenn diese Entwicklungen vorzeitig absehbar gewesen und ausführlichere Beratungen und vielleicht auch jetzt schon ein umfassenderes Paket möglich gewesen wären. Das ist durch den Ablauf, der hier gegeben ist, leider so nicht möglich gewesen.
Aber machen wir diesen ersten kleinen Schritt. Diejenigen, die von diesen Mieterhöhungen betroffen sind – das sind immerhin 350 000 Haushalte in Österreich –, werden es sicher diesem Haus danken, wenn wir in dieser Form diese eine überproportionale und nicht gerechtfertigte Anhebung verhindern können. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dipl.-Ing. Klement.)
17.59
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Großruck. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
17.59
Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Vor einigen
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