Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 174

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

18.03.13

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Durch einen er­freulichen Konsens aller Parlamentsparteien werden wir heute eine wesentliche Ver­besserung im Bauträgervertragsgesetz beschließen. Zukünftig wird es für die Woh­nungserwerberinnen, Wohnungserwerber und Häuslbauer bedeuten: Zuerst bauen, dann zahlen. Das bezieht sich selbstverständlich auf den Baufortschritt des Objektes.

Mit dem neuen Gesetz werden somit bisher vorhandene Risiken durch ein starkes Si­cherheitsnetz abgefangen. Hier haben wir auch in der Steiermark ein Negativbeispiel, die Causa Life-House, die vielen bekannt sein wird. Hauptbestandteil der besseren Absicherung werden in Zukunft zwei Arten von Ratenplänen sein. Der Bauträger darf vom Erwerber/von der Erwerberin nur solche Geldleistungen entgegennehmen, die auch dem Baufortschritt entsprechen. Selbst bei einem eventuellen Baustopp ist ein Weiterbau durch ein anderes Unternehmen möglich.

Weiters sind somit bisher geleistete Zahlungen des Wohnungserwerbers/der Woh­nungserwerberin beziehungsweise der Häuslbauer an den Bauträger durch das bereits vorhandene Bauwerk abgesichert. Auch die Verpflichtung des Bauträgers, darauf hin­zuweisen, ob sich das Objekt in einer Wildbach- oder lawinenbedingten Gefahrenzone oder in einem Hochwasser-Abflussgebiet befindet, spielt eine wesentliche Rolle bei der Kaufentscheidung durch den Erwerber/die Erwerberin.

Einer Zustimmung steht im Interesse der Konsumenten und Konsumentinnen nichts im Wege – und somit freue ich mich schon auf die Abstimmung.

Einen Vierzeiler habe ich nicht vorbereitet, tut mir leid, aber hat auch gepasst. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Pfeffer: Ist eh gescheiter!)

18.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hra­decsni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.05.05

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wenig überraschend werden natürlich auch wir dieser Gesetzesnovelle zustimmen – meine Kollegin Gabi Moser hat es ja bereits erwähnt –, da sie ganz klar eine Verbesserung zum derzeitigen Ist-Zustand darstellt. Auch die diversen Konsumentenschutz-Institutionen haben sich im Hinblick auf die Novelle äußerst zufrieden geäußert.

Ich komme aber dennoch nicht ganz umhin, einige Kritikpunkte anzuführen, also Punk­te, mit denen wir nicht so zufrieden sind (Abg. Steibl: Ah geh, das ist ja ganz etwas Neues!), und zwar bedauern wir es zuallererst, dass einer der Eckpunkte des ur­sprünglichen Entwurfes, nämlich die verpflichtende Bankgarantie, nicht mehr in dem Gesetzentwurf enthalten ist. Gerade der gesetzliche Anspruch auf eine Bankgarantie hätte zu einer deutlichen Risiko-Minimierung beigetragen beziehungsweise wäre eine sehr effektive Absicherung gegen eventuell entstehende Mehrkosten gewesen; Mehr­kosten – das wurde bereits erwähnt –, die durch die Insolvenz und den daraus resultie­renden Baustopp der Bauträger entstehen können. Kollegin Becher hat das ja sehr pla­kativ und verständlich dargestellt.

Das Bedauerliche ist, dass dabei oftmals junge Familien in nahezu unüberwindbare fi­nanzielle Bedrängnis gekommen sind. Dass die Bonität der Bauträger gerade bei der Bankgarantie keine unwesentliche Rolle gespielt hätte, ist aus Konsumentenschutz­sicht durchaus nicht nachteilig, würde ich einmal sagen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite