Die Intention der vorliegenden Novelle ist, die erwähnten Mehrkosten, die laut Schätzungen der Arbeiterkammer bis zu 30 Prozent betragen können, möglichst zu vermeiden. Eines dieser Sicherungsinstrumente, der Ratenplan, der wurde auch schon mehrfach erwähnt, ist jetzt verfeinert worden und stellt auch eine eindeutige Verbesserung dar. Allerdings muss man, um den sichereren Ratenplan A in Anspruch nehmen zu können, dringenden Wohnbedarf nachweisen.
Ein weiterer Punkt, auf den ich gerne eingehen möchte, ist der Haftrücklass. Weshalb der Haftrücklass von ursprünglich 3 Prozent auf 2 Prozent reduziert wurde, ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar. Die Einschätzung, dass es durch die Verbesserung beziehungsweise die Einführung von Sicherheitsinstrumenten zu einer Kostensteigerung kommen wird, kann ich nicht ganz teilen.
Warum nicht? – Ein Haftrücklass zwischen 2 beziehungsweise 5 Prozent, der drei Jahre ab Übergabe gilt, ist bereits ein absolut gängiges Sicherheitsinstrument. Kein öffentlicher Auftraggeber und auch kein Unternehmer würde einen Auftrag vergeben, ohne einen möglichst hohen Haftrücklass vertraglich zu vereinbaren. Dieser liegt bei Bauobjekten zumeist bei 3 Prozent, in anderen Branchen liegt er durchaus auch bei 5 Prozent und gilt eben für drei Jahre. Zugegebenermaßen ist der Haftrücklass in der vorliegenden Novelle zum ersten Mal gesetzlich festgelegt, vielleicht ist das der Grund, weshalb es da zu Diskussionen beziehungsweise Bedenken kam.
Auch mich hat die Aussage von Ihnen, Herr Kollege Donnerbauer, im Zuge der Diskussion, die wir im Ausschuss hatten, irritiert, dass es nicht möglich ist, sich gegen alle Risiken im Leben abzusichern. (Abg. Gahr: Das Leben ist ein Risiko!) – Das stimmt natürlich, aber in dem Fall ist es sehr wohl möglich, die Risiken zu minimieren, weshalb die vorliegende Gesetzesnovelle auch unsere Zustimmung findet. (Beifall bei den Grünen.)
18.09
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.09
Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Verehrte Damen und Herren Kollegen! Keine Sorge, es wird nicht ganz so lange werden.
Es ist ganz interessant, dass es die Koalition sogar bei diesem Thema, zu dem es schon eine Einigung gibt, zustande bringt, dass man trotzdem ein bisschen Sand ins Getriebe werfen muss, so, wie Kollege Großruck gesagt hat. (Zwischenruf des Abg. Gahr.) Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass die Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes natürlich vernünftig ist. Wir Freiheitlichen stimmen daher dieser Änderung zu.
Wie heute schon oftmals erwähnt wurde, stellen der Erwerb von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten sowohl für den Verbraucher als natürlich auch für einen Unternehmer eine enorme finanzielle Belastung und vor allem Herausforderung dar.
Es stimmt schon, was mein Kollege Klement gesagt. Es hört sich alles furchtbar trocken an, aber in der Realität ist das natürlich eine Materie, die schon sehr viele Menschen sehr stark berührt hat. Man hat Kredite aufgenommen. Man hat Bürgschaften abgeschlossen. Man hat vieles belastet – auch Verwandte, Eltern, Großeltern haben da Belastungen auf sich genommen und dann ist zum Schluss unter Umständen ein Bauträger in Konkurs gegangen und man ist mit leeren Händen dagestanden. Insofern ist es natürlich wichtig, dass es diesen Schutz für Verbraucher gibt. Aber es ist ja nicht
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