nur für Verbraucher der Schutz vorhanden, sondern es ist ja auch ein Schutz für Unternehmer gegeben.
Das Gewährleistungsrisiko ist nunmehr für den Erwerber besser abgesichert worden. Wir dürfen nur daran denken, es hat ja vertragliche Konstruktionen gegeben – da hat es ja besonders „vife“ Juristen gegeben, die dafür gesorgt haben, dass dann der Erwerber zum Schluss überhaupt keine Schadenersatzansprüche oder Gewährleistungsansprüche mehr gehabt hat. Das konnte nunmehr auch beseitigt werden.
Die Lücken sind meines Erachtens nunmehr größtenteils beseitigt; die Vertragsgestaltung ist transparenter geworden. Auch das ist für jeden Erwerber einer Geschäftsräumlichkeit oder auch einer Wohnung natürlich von enormer Bedeutung. Der Bauträger hat nunmehr – das haben wir auch schon gehört – zur Sicherung allfälliger Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche dem Erwerber einen Haftrücklass von 2 Prozent für die Dauer von drei Jahren einzuräumen.
Es ist natürlich so, dass von Seiten mancher Bauträger oder auch der Bauwirtschaft Kritik geübt worden ist, leise Kritik, die man so vernommen hat, weil man gemeint hat, na ja, noch mehr Schutz für Verbraucher. Aber das ist leider Gottes ein Problem. Auf der einen Seite haben wir natürlich sehr viele Unternehmer, natürlich auch die überwiegende Zahl der Bauträger, die ihr Geschäft wirklich sehr ehrlich machen. Auf der anderen Seite gibt es dann aber schwarze Schafe. (Abg. Gahr: Welche Einsicht!) Und genau diese schwarzen Schafe sind es dann immer wieder, die verschärfte Regelungen erforderlich machen. Insofern darf sich auch die Wirtschaft nicht darüber beschweren.
Also ich bin der Allerletzte, der immer hergeht und sagt: Die Wirtschaft ist Schuld und der Unternehmer ist Schuld und alle Verbraucher sind brav! So ist es ja nicht. Nur muss man einfach einmal sehen, dass immer durch extreme Einzelfälle – und die hat es gegeben, nicht nur in Deutschland, wie es Kollege Großruck erwähnt hat, sondern die hat es ja auch in Österreich gegeben – Leute wirklich ins Verderben gestürzt wurden. Das muss auf alle Fälle verhindert werden. Dafür hat man in einem ordentlichen Rechtsstaat zu sorgen und die entsprechenden Maßnahmen – auch in der Privatautonomie – zu treffen. Dafür hat man auf alle Fälle Sorge zu tragen.
In diesem Sinne ist dieses Bauträgervertragsgesetz eine vernünftige Sache. Vieles, was gesagt worden ist, ist richtig, ist unterstützenswert. Nur möchte ich Frau Kollegin Hradecsni kurz antworten, weil Sie gemeint haben, es gibt keine Garantie mehr: Soweit ich den Gesetzesentwurf oder die Regierungsvorlage kenne, ist durchaus der Erwerber mit einer Garantie abgesichert. Ich weiß jetzt nicht genau, was Sie im Konkreten gemeint haben.
Also abschließend nochmals: Das ist eine vernünftige Sache. Es ist jetzt auch heute einmal das alte Pfadfindermotto eingetragen, jeden Tag eine gute Tat – in diesem Sinne ein Fünf-Parteien-Kompromiss. Eine vernünftige Sache, kein fauler Kompromiss, sondern etwas, was den Wirtschaftsstandort Österreich sicherlich nach vorne bringen wird, weil damit auch mehr Sicherheit für Erwerber von Wohnräumen und von Geschäftsräumen sichergestellt wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.14
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.14
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde ja schon von vielen meiner Vorrednerinnen und Vorredner betont, wie wichtig der
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