Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 176

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nur für Verbraucher der Schutz vorhanden, sondern es ist ja auch ein Schutz für Unter­nehmer gegeben.

Das Gewährleistungsrisiko ist nunmehr für den Erwerber besser abgesichert worden. Wir dürfen nur daran denken, es hat ja vertragliche Konstruktionen gegeben – da hat es ja besonders „vife“ Juristen gegeben, die dafür gesorgt haben, dass dann der Er­werber zum Schluss überhaupt keine Schadenersatzansprüche oder Gewährleistungs­ansprüche mehr gehabt hat. Das konnte nunmehr auch beseitigt werden.

Die Lücken sind meines Erachtens nunmehr größtenteils beseitigt; die Vertragsgestal­tung ist transparenter geworden. Auch das ist für jeden Erwerber einer Geschäftsräum­lichkeit oder auch einer Wohnung natürlich von enormer Bedeutung. Der Bauträger hat nunmehr – das haben wir auch schon gehört – zur Sicherung allfälliger Gewährleis­tungs- und Schadenersatzansprüche dem Erwerber einen Haftrücklass von 2 Prozent für die Dauer von drei Jahren einzuräumen.

Es ist natürlich so, dass von Seiten mancher Bauträger oder auch der Bauwirtschaft Kritik geübt worden ist, leise Kritik, die man so vernommen hat, weil man gemeint hat, na ja, noch mehr Schutz für Verbraucher. Aber das ist leider Gottes ein Problem. Auf der einen Seite haben wir natürlich sehr viele Unternehmer, natürlich auch die überwie­gende Zahl der Bauträger, die ihr Geschäft wirklich sehr ehrlich machen. Auf der ande­ren Seite gibt es dann aber schwarze Schafe. (Abg. Gahr: Welche Einsicht!) Und ge­nau diese schwarzen Schafe sind es dann immer wieder, die verschärfte Regelungen erforderlich machen. Insofern darf sich auch die Wirtschaft nicht darüber beschweren.

Also ich bin der Allerletzte, der immer hergeht und sagt: Die Wirtschaft ist Schuld und der Unternehmer ist Schuld und alle Verbraucher sind brav! So ist es ja nicht. Nur muss man einfach einmal sehen, dass immer durch extreme Einzelfälle – und die hat es gegeben, nicht nur in Deutschland, wie es Kollege Großruck erwähnt hat, sondern die hat es ja auch in Österreich gegeben – Leute wirklich ins Verderben gestürzt wur­den. Das muss auf alle Fälle verhindert werden. Dafür hat man in einem ordentlichen Rechtsstaat zu sorgen und die entsprechenden Maßnahmen – auch in der Privatauto­nomie – zu treffen. Dafür hat man auf alle Fälle Sorge zu tragen.

In diesem Sinne ist dieses Bauträgervertragsgesetz eine vernünftige Sache. Vieles, was gesagt worden ist, ist richtig, ist unterstützenswert. Nur möchte ich Frau Kollegin Hradecsni kurz antworten, weil Sie gemeint haben, es gibt keine Garantie mehr: Soweit ich den Gesetzesentwurf oder die Regierungsvorlage kenne, ist durchaus der Erwerber mit einer Garantie abgesichert. Ich weiß jetzt nicht genau, was Sie im Konkreten ge­meint haben.

Also abschließend nochmals: Das ist eine vernünftige Sache. Es ist jetzt auch heute einmal das alte Pfadfindermotto eingetragen, jeden Tag eine gute Tat – in diesem Sin­ne ein Fünf-Parteien-Kompromiss. Eine vernünftige Sache, kein fauler Kompromiss, sondern etwas, was den Wirtschaftsstandort Österreich sicherlich nach vorne bringen wird, weil damit auch mehr Sicherheit für Erwerber von Wohnräumen und von Ge­schäftsräumen sichergestellt wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


18.14.42

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wur­de ja schon von vielen meiner Vorrednerinnen und Vorredner betont, wie wichtig der


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