Konsumentenschutz ist, der Schutz der Wohnungssuchenden und der Verbraucher. Insofern ist natürlich dieses Gesetz zu begrüßen und haben wir Gott sei Dank auch einen Weg gefunden, gemeinsam Verbesserungen vorzunehmen.
Es wurde ja auch in den letzten Jahren immer wieder auf einzelne Vorfälle reagiert und versucht, die Systematik des Bauträgervertragsgesetzes auf Problemfälle entsprechend nachzujustieren. Ich glaube, das ist jetzt wieder ein guter und ein richtiger Schritt in diese Richtung.
Worauf ich – auch im Ausschuss – hinzuweisen versucht habe, liebe Frau Kollegin Hradecsni, ist, dass wir auf der anderen Seite aber auch nicht wieder Sand ins Getriebe, wie mein Vorredner gesagt hat, streuen wollen, aber auch, glaube ich, keinen Sand in die Augen streuen sollen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.) Es soll sich natürlich auch jeder Konsument, jeder Wohnungssuchende seinen Vertragspartner durchaus gut anschauen. Ich glaube auch, dass Aufklärung ein ganz wichtiger Schritt ist in Richtung mehr Verbraucherschutz und mehr Konsumentenschutz.
Ich glaube, dass nur das Gesetz alleine dazu insofern keinen ausreichenden Beitrag leisten kann, weil man letztlich auch dazu sagen muss, Schutz und Absicherung für den Konsumenten in diesem Fall, für den Vertragspartner des Bauträgers, gibt es ja nicht zum Nulltarif.
Das heißt, alles, was wir an zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen im Gesetz vorsehen – wie zum Beispiel eine Bankgarantie, die ja letztlich den Unternehmer wieder etwas kostet –, wird sich natürlich auch auf den Preis niederschlagen. Das ist auch in Ordnung so. Aber man soll daher auch diesen Aspekt im Auge behalten und jede Absicherung auf der gesetzlichen Seite natürlich auch im Hinblick auf den Preis betrachten und daher angemessen und mit Hausverstand und Augenmaß vorgehen. Das tun wir hier mit dieser Novelle des Bauträgervertragsgesetzes. Daher glaube ich, ist es gut, dass wir diesen Beschluss heute fassen werden.
Es ist natürlich auch – das wurde in der Diskussion zuvor ja auch immer wieder betont – die Frage der Wohnungskosten bei der Inflationsbekämpfung mit zu berücksichtigen. Ich bin daher auch froh darüber, dass wir morgen im Bautenausschuss einen Beitrag leisten und einem Vorschlag der ÖVP folgen, den Durchschnitt heranzuziehen – und nicht nur eine einzelne Indexzahl.
Folgendes möchte ich aber auch in diesem Bereich anmerken: Ich glaube, auch hier sollte man sich nicht nur auf die Frage der Mieten beschränken – hier geht es ja, das muss man auch einmal betonen, um eine reine Wertsicherung, die letztlich hier im Gesetz verankert ist, das heißt, hier geht es nur um einen Werterhalt der vereinbarten Miete –, sondern den viel größeren Bereich der Gebühren, der Energiekosten und so weiter auch entsprechend ins Auge fassen. Daher ist zum Beispiel der Vorschlag des Finanzministers und Vizekanzlers Molterer, hier einen Gebührenstopp zu beschließen, glaube ich einer, der nicht nur einen viel größeren Beitrag zu den Wohnungskosten leisten kann, sondern der auch allen zugutekommt, nicht nur den Mietern. (Beifall bei der ÖVP.)
In Österreich wohnen ja viele hunderttausende Familien nicht nur in einer Mietwohnung, sondern auch in einem Einfamilienhaus, in einer Eigentumswohnung und im Eigentum. Ein Gebührenstopp kommt letztlich allen bei der Dämpfung ihrer Wohnungskosten zugute. Daher sollten wir auch diesen Aspekt in den nächsten Wochen angehen und umsetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Pfeffer: Jawohl!)
18.18
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Fazekas. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
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