Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 178

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18.18.17

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Herr Kollege Haimbuchner, es ist nicht alles Sand-ins-Getriebe-Schmeißen, sondern es funktioniert doch auch recht gut. Es gibt ja das Grundrecht oder die Freiheit der Kunst; das hat Kollege Großruck in Anspruch genommen. Das hat nicht geschadet, es ist überhaupt nichts dabei. (Abg. Dr. Haimbuchner: Passt eh!)

Wir haben heute von einem weitaus ernsteren Thema gesprochen, es geht darum, wenn sich Menschen Wohnraum schaffen und beschaffen wollen, das betrifft vor allem und in hohem Maße die Jungfamilien. Die sind dann die Leidtragenden, wenn sie an den Grenzen ihrer Belastbarkeit angelangt sind und dann manchmal – und wir haben das heute schon zur Genüge gehört – bei Insolvenzen vor dem Nichts stehen.

Wir wissen ja, dass gerade bei den gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften weit weniger Risiko im Spiel ist, weil hier die Errichtungsentscheidungen ja anhand der tatsächlichen Bedarfslage getroffen werden und nicht vor dem Hintergrund spekulativer Gewinnerwartungen. Ich glaube, darauf hinzuweisen, ist sehr wichtig. Letztendlich blei­ben die menschlichen Schicksale auf der Strecke. Es ist auch zu begrüßen, dass es einen Ratenplan gibt – das ist heute schon erwähnt worden –, und dass die künftigen Bewohner vor allem auch ihre Wohnung zum vereinbarten Preis bekommen.

Ich möchte mich recht herzlich bei der Frau Justizministerin bedanken, dass wir dieses Thema auch so rasch und so wichtig umsetzen konnten, weil es notwendig ist, dass wir den Menschen helfen. Auch dafür, dass wir morgen im Bautenausschuss einen we­sentlichen Beitrag dazu leisten werden, dort zu unterstützen und zu helfen, wo es mög­lich ist, nämlich den Menschen dabei zu helfen, dass sie letztendlich mehr Geld in der Geldbörse haben, gebührt Ihnen großer Dank. Wir werden das hoffentlich morgen ge­meinsam beschließen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Höfin­ger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.20.20

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schön, dass wir hier eine Übereinstimmung zusammengebracht haben und heute einen Fünf-Partei­en-Antrag durchführen können. In der Tat, es gibt Ergänzungsbedarf im Bauträgerver­tragsgesetz; das haben wir in den letzten Jahren immer wieder gemerkt. Es gab in die­sem zehn Jahre alten Gesetz einige Lücken, weshalb Bauwerber immer wieder um ihre Vorauszahlungen umgefallen sind. Es sind, wie schon erwähnt wurde, viele junge Menschen darunter, viele junge Familien, aber natürlich auch viele andere.

Man darf nicht vergessen, dass diese Menschen am Wegkreuz ihres Lebens stehen. Sie wollen sich eine Existenz aufbauen, sie wollen sich eine Wohnung oder ein Ge­schäftslokal kaufen, wo sie Erspartes einbringen und Kredite aufnehmen – und dann geht alles verloren, nämlich jahre- und oft jahrzehntelange Arbeit. Dass das ein aktuel­les Thema ist, erleben wir Jahr für Jahr wieder. Wir wissen aufgrund der Statistik, dass es im letzten Jahr über 1 000 insolvente Baufirmen gab, die weit über 100 Millionen € Schaden angerichtet haben. Die Sache ist also aktueller denn je.

Aufgrund dieser sogenannten Schutzlücken, die es bisher gab, sind noch immer viele verunsichert, wenn es darum geht, sich für den Erwerb eines Geschäftes oder einer Wohnung im Wege des Bauträgervertragsgesetzes zu entschließen. Das ist aber we­der im Interesse der Bauwerber selbst noch im Interesse der Bauwirtschaft. Anderer­seits hätte es aber auch keinen Sinn, wenn wir jetzt überbordende Vorschriften und zu


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