Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 179

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stark formulierte Bestimmungen in dieses Gesetz hineingenommen hätten, denn das hätte die Bauwerber eventuell auch wieder stark mit Kosten belastet.

Ich denke, es ist insofern ein guter Mittelweg, den wir gefunden haben: zur Sicherheit der Bauwerber, aber auch zur Sicherheit der Bauträger. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Füller. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.22.25

Abgeordneter Christian Füller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bun­desministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Menschen, die sich unter Ein­satz ihres Ersparten entschließen, ein Eigenheim zu schaffen, aber vielen jener, die bauen wollten, sind die Vorgänge rund um die Life-House-Geschichte in der Steier­mark bekannt. Diese Leute wurden dabei entweder von ihrem Bauvorhaben abge­schreckt oder wären beinahe als Betroffene auf einem Riesenhaufen an Kosten sitzen geblieben, für die sie nichts konnten.

Im Jahre 2004 hat der Tiroler AK-Präsident Fritz Dinkhauser festgestellt: Den Letzten beißen die Hunde. – Dieses Sprichwort bewahrheitet sich beim Kauf einer neu zu er­richtenden Immobilie auch durch die für die Käuferinnen und Käufer nachteiligen Be­stimmungen im Bauträgervertragsgesetz.

Der damalige, von der Arbeiterkammer Tirol beauftragte Studienautor, Professor Dr. Böhm, meinte dazu: „Dieses Modell wiegt Erwerber bestenfalls in Sicherheit, ohne sie wirklich zu bieten.“

Zahlreiche in der Vergangenheit öffentlich gewordenen Fälle zeigen, dass die Erwerber vor dem Verlust ihrer bereits getätigten Vorauszahlungen bei Insolvenz des Bauträgers besser geschützt werden müssen. Für die Zukunft ist mittels neu gestalteten Ratenplä­nen eine bessere Absicherung für die WohnungserwerberInnen vorgesehen. Die Fi­nanzleistungen der Wohnungswerber an die Bauträger werden demnach nur nach dem Baufortschritt entsprechend zu leisten sein.

Mit dieser Regierungsvorlage wird ein wesentlicher Schritt in Richtung dieses verbes­serten Schutzes für Bauinteressierte gesetzt. Daher möchte ich heute diese Gelegen­heit auch dazu nutzen, mich bei allen Beteiligten und bei allen Verhandlerinnen und Verhandlern am Zustandekommen dieses Gesetzes zu bedanken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.24


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sieber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.24.31

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Auch ich begrüße natürlich diese Novelle des Bauträgervertragsgeset­zes, weil es mehr Sicherheit für Häuslbauer und Wohnungskäufer bringt. Im Übrigen glaube ich, haben viele meiner Vorredner diese Novelle bereits eingehend beleuchtet. Frau Ministerin, ich möchte deswegen nur noch begrüßen, dass wir da einen durchaus gangbaren Weg im Bereich der Richtwertmieten gefunden haben, und zwar für Vermie­ter und Mieter, mit dem Abgehen vom Dezember-zu-Dezember-Wert hin zum Durch­schnittswert. Ich glaube, dass das für beide Seiten tragbar ist.

Frau Minister, Sie haben aber auch angekündigt, dass Sie weitere Veränderungen im Mietrechtsgesetz vornehmen wollen und werden. Hier möchte ich Sie allerdings darum


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