Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 189

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ten historischen Analysen, die leider keine Entsprechung in der wissenschaftlichen Auf­arbeitung haben, bei diesem Thema vorstellig werden. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.) Aber sei’s darum!

Ich möchte ganz kurz, weil die Sache wirklich nicht lustig ist, auf den Inhalt dieses An­trages eingehen. (Abg. Dr. graf: Aber Sie haben doch gelacht, jetzt gerade!)

Was wir mit diesem Initiativantrag fordern, ist auch – und da geht es natürlich um das Gedenk- oder Bedenkjahr 2008 –, dass für jene Personengruppen, die nach dem Op­ferfürsorgegesetz von der Republik erfasst, anerkannt worden sind, auch der entspre­chende Steuerfreibetrag, der seit 1964 nicht geändert wurde, wenn ich mich recht erin­nere, also seit 43 Jahren nicht erhöht wurde, im Gedenkjahr erhöht wird. Nach unse­rem Dafürhalten ginge das ganz einfach durch eine Verdoppelung des Betrages – In­flationsanpassung, -entwicklung et cetera.

Das, denke ich, ist nicht allzu viel verlangt von einer Republik, die sich über Jahrzehnte sehr schwergetan hat, sich mit den Opfern auseinanderzusetzen, und die manchmal bis in die heutigen Zeiten noch die Opfer mit den Tätern verwechselt. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Diese Debatte hatten wir schon mehrfach in diesem Hause zu führen. Hier geht es ganz eindeutig um diejenigen Personen, die nach dem Opferfürsorgegesetz als Opfer­gruppen des Nationalsozialismus anerkannt worden sind, wo es in den letzten Jahren Gott sei Dank auch einige positive Entwicklungen zu einer Erweiterung dieser Gruppen gegeben hat, wo aber die entsprechende in diesem Fall steuerliche Berücksichtigung auf dem Stand von 1964 verblieben ist.

Das ist, denke ich, ein relativ einfaches Begehren. Darum freue ich mich auf Ihre De­battenbeiträge. (Beifall bei den Grünen.)

19.01


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig mit einer Redezeit von 2 Minuten. – Bitte.

 


19.01.29

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen im Nationalrat! Zuerst einmal, Kollege Öllinger: Ich denke, der Republik Österreich sind die Opfer des Nationalsozialismus sicher nicht gleichgültig. Wenn man sich die Entwicklung des Opferfürsorgegesetzes und auch die Entschädi­gungszahlungen durch den Nationalfonds und jetzt auch wieder die Einmalzahlungen von 1 000 €, die beschlossen wurden, anschaut, kann man sicher nicht davon spre­chen, wie Sie das im Antrag geschrieben haben, dass der Republik Österreich die Op­fer des Nationalsozialismus egal sind, gleichgültig sind.

Es hat sich viel getan seit 1945, 1947, 1964 – immer wieder sind neue Opfergruppen anerkannt worden, hat man sich mit der Geschichte noch intensiver auseinanderge­setzt. Und ich denke, das sollte man auch vonseiten der Grünen einfach einmal würdi­gen. Ich glaube wirklich, dass man viel getan hat. – Natürlich kann man immer mehr tun, keine Frage. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu diesem Antrag: Grundsätzlich kann man über alles diskutieren – wir haben auch schon kurz darüber gesprochen. Ich denke, bei diesem Antrag sollten wir uns wirklich Zeit nehmen, im Ausschuss darüber zu sprechen, weil ein paar Ungereimtheiten – zu­mindest aus meiner Wahrnehmung – darin enthalten sind.

Es ist für mich zum Beispiel nicht ganz genau geklärt, ob die Erhöhungen nur für die RentenbezieherInnen sein sollen oder auch für jene Menschen, die Einmalzahlungen erhalten haben; soll man da auch irgendwie nachjustieren. Ich denke, all diese Fragen


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