Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 188

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Ähnlich hat sich auch der damalige Obmann der SPD, Dr. Kurt Schumacher, geäußert.

Ich bringe Ihnen gerne noch weitere Zeugen dafür, die wahrscheinlich auch für Sie nicht verdächtig sein würden, obwohl ich nicht annehme oder nicht davon ausgehe, dass Adenauer ein verdächtiger Zeuge ist.

Es hat zum Beispiel der ehemalige Leiter des Dokumentationsarchivs des österreichi­schen Widerstandes, Wolfgang Neugebauer, Folgendes gesagt – und ich zitiere wie­der –:

Die Feldtruppen der Waffen-SS standen aufgrund des Führererlasses vom 19. August 1939 während des Krieges unter dem taktischen Befehl des Heeres und können de facto als ein Wehrmachtsteil angesehen werden. Himmlers Zuständigkeit beschränkt sich im Wesentlichen auf Fragen der Verwaltung, der Disziplinargewalt, der Beförde­rung und der weltanschaulichen Schulung sowie auf die nichtkämpfenden Verbände. Die für die KZ-Bewachung zuständigen Totenkopfstandarten dürfen nicht mit der gleichzeitig aufgestellten SS-Totenkopfdivision, einer Feldtruppeneinheit der Waffen-SS, verwechselt werden. Im Nürnberger Prozess wurde die gesamte SS einschließlich der Waffen-SS zur verbrecherischen Organisation erklärt. In der Praxis bedeutet dieser Schuldspruch nicht die automatische Verurteilung eines jeden SS-Angehörigen. – Zitat­ende.

Dieses Zitat stammt aus der Zeitschrift „Zukunft. Zeitschrift für Politik, Wirtschaft und Kultur“, Heft 23, Dezember 1975. (Abg. Dr. Mitterlehner: Was soll denn das jetzt?)

Das zeigt, dass hier sehr genau unterschieden wird und nicht, so wie in Ihrem Antrag, Kraut und Rüben durcheinander gebracht werden. Klar ist auch, dass die antifaschisti­sche Nachkriegsgesetzgebung, nämlich das NS-Gesetz ganz genau auf diese Unter­scheidung abgezielt hat, denn die Angehörigen der Waffen-SS unterlagen nach dem NS-Gesetz nicht der Registrierungspflicht. – Das ist also in aller Deutlichkeit festzustel­len, wenn hier immer Wahres und Unwahres vermischt wird.

Sie sehen, der Antrag der Grünen schießt wieder weit über das so genannte antifa­schistische Ziel hinaus. Wir Freiheitlichen sagen Ihnen: Machen Sie nur so weiter, die Wahlergebnisse werden dann weiter so wie am vergangenen Sonntag in Niederöster­reich sein! Wir Freiheitlichen würden uns darüber freuen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 555/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

18.58.208. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird (556/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten frei­willige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.59.00

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Ich bin diesmal schon neugierig auf die Debattenbeiträge der Freiheitlichen. Ich bin neugierig, ob sie wieder mit fundier-


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