Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 187

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.51.22

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der hier vorliegende Antrag beschäftigt sich mit einer sozialrechtlichen Angelegenheit, nämlich mit der Anrechnung der Ersatzzeiten, die, wie wir vom Antragsteller gehört ha­ben, eingeschränkt werden sollen für diejenigen, die im Rahmen der SS, der Waffen-SS oder im Rahmen der vom Internationalen Militärgerichtshof als verbrecherisch ein­gestuften Organisationen Dienst geleistet haben beziehungsweise rechtskräftig verur­teilt wurden.

Ich möchte hier nicht auf die Thematik generell eingehen, denn ich glaube, wir werden diesbezüglich auch im Ausschuss noch einiges zu besprechen haben. Die Auseinan­dersetzung mit der Zeit des NS-Regimes ist eine wesentliche Aufgabe der Republik. Und die Republik hat in den letzten Jahren Gott sei Dank vieles aufgearbeitet und vie­les getan, was notwendig gewesen ist. Ich denke nur an die Restitutionszahlungen, ich denke an das Anerkennungsgesetz, an die Erweiterung der Opferfürsorge, an die Erin­nerungszuwendungen, an die Zuwendungen an die „Trümmerfrauen“, an die Verbes­serungen der Witwenpensionen von Kriegsopfern und Ähnliches.

Dieser Antrag, der hier vorliegt, ist für mich eigentlich unklar, denn es soll keine rück­wirkende Maßnahme sein, sondern eine zukünftige. Ich frage mich: Welche Perso­nen aus dem Kreis derer, die so ein Verbrechen begangen haben, sind noch nicht in Pension? Also, für die Zukunft kann es eigentlich niemanden betreffen, und welchen Mehrwert soll ein symbolischer Charakter in einem Gesetz haben? Daher sehen wir seitens des BZÖ keinen Handlungsbedarf, hier etwas zu ändern. (Beifall beim BZÖ.)

18.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.53.41

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei wird diesem Antrag der Grünen keine Zustimmung erteilen. Der Grund dafür ist – und das hat Lutz Weinzinger bereits angedeutet –: Wir lehnen jede Kollektivschuldthese gegenüber den Weltkriegsteilnehmern ab! (Abg. Öl­linger: Kollektivschuld? Was hat das mit Kollektivschuld zu tun?) – Selbstverständlich hat das mit Kollektivschuld zu tun; ich werde Ihnen das gleich einmal erklären! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir anerkennen nur Individualschuld und folgen damit internationalen Rechtsnormen. Altbundeskanzler Dr. Kreisky hat einmal gesagt: Lernen Sie Geschichte! – Und das könnte man den Grünen tatsächlich ins Stammbuch schreiben. Nehmen Sie zur Kennt­nis, Herr Öllinger: Es sind viele, die unter den Fahnen der Waffen-SS Dienst leisten mussten, nicht freiwillig zur Waffen-SS gegangen, sondern sind eingezogen worden, vor allem ab dem Jahr 1944. Das waren nicht diejenigen, die zur österreichischen Le­gion schon vor dem Jahr 1938 gegangen sind.

Konrad Adenauer, der nicht im Verdacht steht, ein Sympathisant der Nationalsozialis­ten gewesen zu sein, sondern der verfolgt wurde, hat am 30. August 1953 gesagt, dass sein Sohn nur durch Zufall nicht zur Waffen-SS eingezogen worden ist, und er hat dann wörtlich ausgeführt:

Wir müssen unterscheiden zwischen der SS und der Waffen-SS. Die Waffen-SS hatte nur den Namen gemeinsam mit den anderen, aber im Übrigen waren es Soldaten wie jeder andere auch. – Zitatende. (Abg. Öllinger: Das stimmt leider nicht!)

 


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